Aus dem LASI:
„VorSorge“ um das ungeborene Kind
Hinweise für Ärzte zur Anwendung der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz vom Kieler Sozialministerium
Kinder sind unsere Zukunft und ihre Mütter verdienen besonderen Schutz. Das Mutterschutzrecht hat zum Ziel, werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder sowie stillende Mütter und die Kinder, die von ihnen gestillt werden, vor Gefahren für Leben oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, schwangerschaftsbedingte finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Anspruch auf ihren Arbeitsplatz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Niederkunft zu sichern. Ziel ist es auch, die Beschäftigungsfähigkeit der werdenden und stillenden Mutter durch präventive und tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen zu erhalten. Werdende Mütter dürfen aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote dürfen nicht zu einer indirekten Diskriminierung von Frauen führen. Ärzte haben eine tragende Rolle bei der Durchsetzung eines sinnvollen Mutterschutzes.sicher ist sicherArbeitsschutz aktuell veröffentlicht deshalb Hinweise für Ärzte zur Anwendung der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz, die auch für einen breiteren Leserkreis von Interesse sind. Damit wird die Serie von Beiträgen aus den Ländern fortgesetzt, die nach Einschätzung des LASI über das herausgebende Land hinaus Bedeutung haben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.01.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-01-06 |