Aus den Bundesländern:
Landesweite Aktion für die Sicherheit von Maschinen
Die inhaltsgleiche Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) in deutsches Recht erfolgte durch eine umfassende Änderung der Maschinenverordnung. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009, in dem die geänderte Maschinenverordnung in Kraft getreten ist, und im Jahr 2010 vom Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) eine einschlägige Informationsaktion für die sachsenanhaltischen Maschinenbau-Unternehmen vorgenommen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.03.14 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-02-27 |