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Das Sachgebiet Gehörschutz im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) informiert: Gehörschutz für Personen mit Hörminderung zur Inklusion und Weiterbeschäftigung in Lärmbereichen

Auch für Menschen mit Hörminderung muss es heute möglich sein, am gesellschaftlichen Leben einschließlich einem normalen Berufsleben teilzunehmen. Dazu gehört, dass dieser Personenkreis seiner beruflichen Tätigkeit ohne Einschränkungen nachgehen kann. Da ein Arbeitsplatzwechsel oft mit Nachteilen für die Betroffenen verbunden ist, gehört es zur wesentlichen Aufgabe der Inklusion, den Verbleib am bisherigen Arbeitsplatz auch bei Vorkommen hoher Schallpegel zu sichern. Allerdings besteht durch die berufliche Lärmexposition die Gefahr, dass das noch erhaltene Resthörvermögen weiter geschädigt wird.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.03.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-28