Der Laserschutzbeauftragte − eine Erfolgsgeschichte im Arbeitsschutz (Teil 1 von 3)
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/Beschftigten/Versicherten sind seit langem erklrte Ziele im Arbeitsschutz. Zur Erreichung und Gewhrleistung dieser Ziele trgt in Deutschland bei der Anwendung von Laserstrahlung die Funktion des Laserschutzbeauftragten bei. Obwohl ein Vergleich der Anzahl und des Ausmaes von Schdigungen durch Laserstrahlung mit oder ohne Laserschutzbeauftragte nicht vorliegt und auch nicht ohne Weiteres mglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl gefhrliche als auch schdliche berexpositionen durch die direkte Einwirkung von Laserstrahlung als auch Auswirkungen durch indirekte, mit dem Vorhandensein von Laserstrahlung verbundene Gefhrdungen, wie sie zum Beispiel durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahr auftreten knnen, durch die organisatorische Manahme der Benennung eines Laserschutzbeauftragten und durch dessen Funktion und Aufgabenerfllung bei den Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 weitgehend vermieden werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.09.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-08-31 |