sicher ist sicher
 

Der Laserschutzbeauftragte − eine Erfolgsgeschichte im Arbeitsschutz (Teil 1 von 3)

Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/Besch�ftigten/Versicherten sind seit langem erkl�rte Ziele im Arbeitsschutz. Zur Erreichung und Gew�hrleistung dieser Ziele tr�gt in Deutschland bei der Anwendung von Laserstrahlung die Funktion des Laserschutzbeauftragten bei. Obwohl ein Vergleich der Anzahl und des Ausma�es von Sch�digungen durch Laserstrahlung mit oder ohne Laserschutzbeauftragte nicht vorliegt und auch nicht ohne Weiteres m�glich ist, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl gef�hrliche als auch sch�dliche �berexpositionen durch die direkte Einwirkung von Laserstrahlung als auch Auswirkungen durch indirekte, mit dem Vorhandensein von Laserstrahlung verbundene Gef�hrdungen, wie sie zum Beispiel durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahr auftreten k�nnen, durch die organisatorische Ma�nahme der Benennung eines Laserschutzbeauftragten und durch dessen Funktion und Aufgabenerf�llung bei den Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 weitgehend vermieden werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-31