Die neue BG-Information „Persönliche Schutzausrüstungen“ (BGI 515)
Gerade in Zeiten hoher Eigenverantwortung, die bekanntlich einhergehen mit relativ abstrakten Vorschriften, werden sowohl von den Verantwortlichen im Betrieb als auch von den Beschäftigten Informationen benötigt, die aufzeigen, wie es richtig gemacht werden könnte. Dies gilt sowohl für die Auswahl der richtigen Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die ausreichende Bereitstellung von PSA als auch für die richtige Benutzung von PSA. Die hierbei zu beachtenden Sachverhalte sind in mehreren Vorschriften enthalten; hierzu zählen insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) sowie die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) mit der erläuternden BG-Regel (BGR A1) (Abb. 1). Für Fachleute ist damit die Vorschriftenlage (weitgehend) klar. Was macht jedoch der Verantwortliche im Betrieb, der nicht tagtäglich mit dieser Fachthematik zu tun hat und der beispielsweise konkrete Fragen zur „Eignung“ oder zur „ausreichenden Bereitstellung“ von PSA zu beantworten bzw. rechtssicher zu entscheiden hat? Durch die neue BG-Information sollen die für Fachleute und Praktiker erforderlichen Hinweise und Erläuterungen zu PSA leicht verständlich und nachvollziehbar gegeben werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.12.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-12-04 |
Seiten 568 - 569