Eingruppierung einer Elektrofachkraft: Ach, wäre es doch so klar und einfach wie für das Landesarbeitsgericht Koblenz!
Ein Wartungstechniker eines „weltweit führenden Anbieters von komplexen Ausbildungslösungen im Bereich Simulation der Bedienung technischer Geräte und ganzheitlichem Training“, der mit der Funktionsbezeichnung „Betreuungsspezialist“ in einem Flug- und Taktiksimulator bei einem Luftwaffengeschwader tätig ist, versuchte gerichtlich die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durchzusetzen. Er argumentierte u. a., er sei zur „Verantwortlichen Elektrofachkraft für den Teilbereich der Tornado Simulatoren“ bestellt und damit für die „rechtssichere Organisation des Elektrobereichs“ verantwortlich. Im Hinblick auf das im Entgeltabkommen für die Eingruppierung vorgesehene Anforderungsmerkmal „Handlungs- und Entscheidungsspielraum“ sei zu berücksichtigen, dass er „die zum Betrieb einer elektrischen Anlage erforderlichen Anlagenverantwortlichen in eigener Verantwortung schriftlich ernannt habe und auch die Einsatzverantwortung für diese Mitarbeiter trage.“
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.02.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-01-30 |