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Zum Schwerpunktthema Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten/ Nichtraucherschutz

In den Regelwerken zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten wird ein oberer Grenzwert für die Beleuchtungsstärke nicht geregelt; im Gegensatz zum „Wartungswert der Beleuchtungsstärke“, unter den die mittlere Beleuchtungsstärke nicht sinken darf. Als Richtwert für Büros werden für künstliche Beleuchtung 500 lx angegeben. 1.500 Lux können sehr hell erscheinen (das ist der Richtwert für einen Uhrmacher-Arbeitsplatz), bei Sonneneinstrahlung in ein Büro können aber auch leicht 2.000 lx bis 10.000 lx erreicht werden. Bei der Optimierung der Beleuchtungssituation sind neben der Beleuchtungsstärke weitere Faktoren zu berücksichtigen, im Wesentlichen: Örtliche Gleichmäßigkeit, Leuchtdichte, Blendungsbegrenzung, Körperwiedergabe, Lichtfarbe und Farbwiedergabe, Zeitliche Gleichmäßigkeit.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 7 / 2016
Veröffentlicht: 2016-08-01