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Zum Schwerpunktthema Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten

Nach der ASR A1.3 – „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (www.baua.de/ASR) gilt grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind. Die Größe der Schilder sind entsprechend der in Tabelle 2 der ASR A1.3 genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-01