Neuerungen zur Nutzerfreundlichkeit in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED)
Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe sind nicht nur in der Umwelt vorzufinden, sondern auch am Arbeitsplatz präsent. Beschäftigte können diesen Gefahrstoffen ausgesetzt sein. Der Arbeitgeber ist gemäß § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dazu verpflichtet, ein Expositionsverzeichnis zu führen und diese Daten 40 Jahre aufzubewahren. Die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV erleichtert die Erfassung und Archivierung der Daten. In den vergangenen Monaten wurden viele Neuerungen zur Nutzerfreundlichkeit veröffentlicht.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.11.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-10-25 |