Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist vor 50 Jahren in Kraft getreten. Es ist das „Grundgesetz“ der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und ergänzt insofern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Dementsprechend ist das ASiG auch für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX von wesentlicher Bedeutung, das seit 20 Jahre als Arbeitgeberpflicht verankert ist. Nachfolgend soll dargestellt werden, wie der Fokus über ASiG auf das BEM neue Perspektiven für die handelnden Akteure eröffnen kann. Wechselwirkungen zwischen ASiG und BEM und die Folgerungen für die Praxis sind aufzuzeigen. Teil 1 des Beitrags befasst sich mit der Nutzung der Regelungen des ASiG für das BEM sowie mit der Rolle der Akteure des Arbeitsschutzes im BEM.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-30 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.