DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-01 |
+++ „Covid-19“ − bereit für den „Langstreckenlauf“? +++ Mit hohem Schutzniveau in der Corona-Pandemie arbeiten +++
Die Coronakrise ist offenkundig die Stunde des Arbeitsschutzes. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt seit 1996. In der Pandemie gewinnt der Arbeitsschutz an Bedeutung. Gerade die Politik legt im Rahmen der Coronabekämpfung Wert auf einen effektiven Arbeitsschutz, damit die Wirtschaft wieder schrittweise anlaufen kann. Hierzu wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2020 ein SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, der jedoch nicht rechtsverbindlich ist. Er bildet allerdings den Stand der Hygiene ab und enthält insbesondere sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.
Bis Mitte März 2020 wäre ein Szenario wie wir es derzeit erleben unvorstellbar und eher im Bereich der Science-Fiction Literatur angesiedelt gewesen. Für viele ist immer noch fast unbegreiflich, wie schnell sich unser gesamtes berufliches und privates Leben geändert hat. Die Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie stellt viele Routinen und Selbstverständlichkeiten in Frage, zum Teil aber auch wieder „vom Kopf auf die Füße“. Insbesondere wenn das Geschehen aus der Geschlechterperspektive betrachtet wird, werden Ungleichheiten sichtbar, die viele schon für überwunden erachtet hatten.
Der Wandel der Arbeitswelt ist geprägt von Digitalisierungsprozessen. Vormals menschliche Tätigkeiten können zunehmend von Computern unterstützt bzw. übernommen werden. Viel deutet darauf hin, dass sich die Berufslandschaft in Deutschland zukünftig verändern wird. Schon heute kann jedoch eine Veränderung der beruflichen Tätigkeiten beobachtet werden, die mit unterschiedlichen Anforderungen an Beschäftigte einhergeht und dem Lernen bei der Arbeit einen neuen Stellenwert verleiht.
Nach 25 Jahren wurde die Sifa-Ausbildung weiterentwickelt und auf neue Füße gestellt. Im Jahr 2019 wurde die Pilotierung des neuen Ausbildungssystems erfolgreich abgeschlossen und ist bei vielen Unfallversicherungsträgern an den Start gegangen. Die veränderte Arbeitswelt erfordert, dass die Perspektiven auf die Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit neu ausgerichtet werden. Mit der neuen Sifa-Ausbildung wurde ein System entwickelt und jetzt schrittweise etabliert, das die veränderten Herausforderungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufgreift.
Von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, ICNIRP) werden sowohl für elektromagnetische Felder als auch für optische Strahlung seit einigen Jahren Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten und der Allgemeinbevölkerung vor nichtionisierenden Strahlung veröffentlicht, die u. a. von verschiedenen internationalen und nationalen Gremien bzw. Institutionen, wie z. B. der Europäischen Union (EU), in Regelungen übernommen werden.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber bzw. Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Was lässt sich § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 und der Rechtsprechung zu ihrer Auswahl, Bestellung und Rechtsstellung entnehmen? Damit befasst sich der nachfolgende Beitrag (Teil 1).
Welche Aufgaben und Pflichten den Sicherheitsbeauftragten im Einzelnen zukommen, wird in Ausgabe 10-2020 dargestellt (Teil 2). In Ausgabe 11-2020 geht es dann um ihre Verantwortung sowie um Haftungsrisiken (Teil 3).
OLG Hamm, Beschl. v. 23.01.2020 – 2 WS 45/19
Ein verheerender Brand führt zum Tod von sieben Arbeitern im Turiner Stahlwerk von thyssenkrupp
LG Essen, Urt. v. 11.03.2020, 44 O 40/19
In German, please!
Während die einen in der fortschreitenden Digitalisierung mehr Selbstbestimmung und Handlungsspielräume sehen, zeichnen andere ein Bild, bei dem die Digitalisierung mit systematisch verringerten Freiheitsgraden zusammenhängt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt den baua: Fokus „Digitaler Taylorismus für einige, digitale Selbstbestimmung für die anderen?“ veröffentlicht. Bei einer Analyse von Daten aus der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 zeigen sich Anzeichen einer systematischen Polarisierung im Zuge der Digitalisierung. Während „digitale Selbstbestimmung“ eher mit wissensbasierten Tätigkeiten einhergeht, zeigen sich Einschränkungen der Handlungsspielräume eher bei Tätigkeiten in der Produktion und des Dienstleistungsbereiches.
+++ 100 Prozent Digital mit echter Netzwerkatmosphäre: ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2020 goes digital! +++ Entspannt arbeiten im Homeoffice – so geht’s +++ Schädliche Partikel frühzeitig fernhalten – Staubfangmatten und Kaltluftgardinen von Kager verbessern das Klima am Arbeitsplatz +++
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