DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-30 |
+++ Verdienste um die Normung und Standardisierung: Dr. Karl-Ernst Poppendick mit Beuth-Denkmünze geehrt +++ IPA-BioBank: Eine wichtige Ressource zur Erforschung arbeitsmedizinischer Fragestellungen +++
„Industrie 4.0“, „Smart Factory“ oder „Internet der Dinge und Leistungen“: Der aktuelle Prozess der digitalen Transformation ist mit gravierenden Veränderungen der Arbeit, der Betriebsorganisation und der Unternehmensführung verbunden. Sensoren in Arbeitsmitteln, Fahrzeugen und Räumen können unentwegt Daten produzieren, um damit Prozesse zu steuern und Gegenstände zu bedienen. Was bedeutet dies für die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb?
Arbeitsschutz beschäftigt sich nicht nur mit dem Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist eine konkrete Beratungsaufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und als Arbeitsschutzmaßnahme fest im Arbeitsschutzgesetz verankert. Dieser Artikel fasst zusammen, worum es dabei im Kontext der Organisation geht, warum Gesetze und Grenzwerte bei der Etablierung einer menschengerechten Organisation nicht helfen und über welche Gestaltungsfelder eine Verbesserung der Organisation erfolgen kann.
Die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz beruht bislang auf zwei Säulen: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Auf der betriebsärztlichen Seite besteht eine deutliche Betreuungslücke, die sich aufgrund des Mangels an Arbeitsmedizinern eher noch verschärfen wird. Was können Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Betreuung leisten und wie muss die Zusammenarbeit mit weiteren Professionen gestaltet werden, um eine wirksame, qualitativ gute ASiG-Betreuung jetzt und in Zukunft zu gewährleisten?
Die digitalen Chancen, die sich mit dem Zeitalter 4.0 für die Betriebliche Gesundheitsförderung eröffnen, beeindrucken: Apps, Wearables und Gesundheitsportale versprechen nicht nur eine, auf die individuelle Bedürfnislage zugeschnittene Ausgestaltung von Maßnahmen, ihr Einsatz kann auch, die Gesundheitskompetenz des Einzelnen steigern und die Eigenverantwortung für Gesundheit stärken.
Lange ist das Thema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ tabuisiert worden, obwohl in Untersuchungen immer wieder darauf hingewiesen wurde, welche Relevanz es für die chancengleiche Teilnahme von Frauen im Arbeitsleben hat. Seit #metoo ist das anders geworden. Durch die weltweite und massenhafte Benennung der Erfahrungen von Frauen mit sexueller Übergriffigkeit ist deutlich geworden, dass die Ursache dieses Themas in den Strukturen der Gesellschaft und dem Geschlechterverhältnis zu suchen ist. Was können Organisationen zur Verbesserung der Prävention tun?
Die EU-Kommission hat 2007 das UN-„Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ratifiziert. In diesem Übereinkommen ist eine Vielzahl spezieller Regelungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verankert. Zur Umsetzung hat die Kommission 2010 eine Strategie für Menschen mit Behinderung beschlossen, die sich auch auf die Arbeitswelt bezieht. Der nachfolgende Beitrag, der in den folgenden Ausgaben der sis fortgesetzt wird, befasst sich mit dem Stand der Umsetzung in ausgewählten EU-Staaten (Dänemark, Finnland, Schweden, Frankreich).
Im ersten Teil des Beitrags wurde ein Überblick über Belastungen und Erkrankungen in der ambulanten Pflege gegeben und anhand eines positiven Betriebsbeispiels dargestellt, dass auch ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte in einem solchen Betrieb gehalten und sinnvoll eingesetzt werden können. Im zweiten Teil des Artikels sollen zunächst Verallgemeinerungen für die Branche und für Klein- und Mittelbetriebe im Allgemeinen versucht werden.
BAG v.12.3.2019, 1 ABR 48/17
Betriebsrat hat Anspruch auf Information über Arbeitsunfälle des Fremdpersonals
BSG v. 27.11.2018, B 2 U 28/17 R
Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte mit Home-Office: Auf die objektive Handlungstendenz kommt es an
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen v. 26.09.2018, L 16 U 26/16 (nicht rechtskräftig)
Kein Unfallversicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII zwischen Kindergarten und „Homeoffice“
Wo ein Gebäude abgebrochen wird, da ist es laut, es staubt und es müssen oftmals gefährliche Stoffe entsorgt werden. Auf den häufig wechselnden Baustellen der Abbruch- und Rückbau-Unternehmen Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Google spuckt fast acht Millionen Treffer für Industrie 4.0 aus und auch in den Medien fällt dieser Begriff täglich. Das sogenannte „Internet der Dinge“ soll als vierte industrielle Revolution die Art und Weise, wie zukünftig in Deutschland produziert und gearbeitet wird, nachhaltig verändern. Doch welche Konzepte unterfüttern den Begriff und wie finden sich diese Modelle in den Anwendungen wieder? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat jetzt den Bericht „Industrie 4.0: Technologieentwicklung und sicherheitstechnische Bewertung von Anwendungsszenarien“ veröffentlicht.
In Deutschland nimmt rund jeder siebte Kleinst- oder Kleinbetrieb das alternative Betreuungsmodell bei der Umsetzung von Arbeitsschutzanforderungen in Anspruch. Vor allem in den Branchengruppen „Bau, Energie, Abfall“, „Produktionsgüter“ und „Investitions- und Gebrauchsgüter“ werden mehr als ein Viertel der Betriebe heute alternativ betreut. Dies geht aus einer Auswertung der Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragung aus dem Jahr 2015 hervor, die nun von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht wurde.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet seit 2018 den Selbstcheck „Sicherheit und Gesundheit im Betrieb“ als Web-App an. In 30 Minuten können Unternehmerinnen und Unternehmer aus den BGN-Branchen herausfinden, wie sie die Themen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in ihrem Unternehmen realisiert haben und ob bzw. wie diese bereits in den Arbeitsalltag integriert sind. Der BGN-Selbstcheck ist das Einstiegsangebot der BGN zur Kampagne „kommmitmensch“.
Für viele Unternehmen sind Unterweisungen im Arbeitsschutz bloß eine gesetzliche Pflicht. Mit der richtigen Kommunikation können sie aber auch zu einem Mehrwert für den betrieblichen Alltag werden. Wie das geht, vermittelt jetzt eine neue Praxishilfe der Kampagne kommmitmensch der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Veröffentlichung mit dem Titel „Gemeinsam besser kommunizieren: Gesprächsformate für eine gute Kultur“ richtet sich vor allem an kleinere und mittlere Betriebe.
+++ Zum Schwerpunktthema Gesundheit, Organisation und Sicherheitskultur im Betrieb +++
+++ Neuer Katalog mit neuen mobilen Helfern +++ Intelligenter Stuhl fördert gesundes Sitzen +++ Hightech-Gebläseatemschutz der nächsten Generation für den universellen Einsatz +++
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