DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-01 |
+++ 38. Internationaler A+A-Kongress 2023 +++ Nationale Präventionskonferenz veröffentlicht zweiten Bericht +++ DGUV Jahresbilanz 2022: Corona ist Grund für Allzeithoch bei den Berufskrankheitenzahlen +++ DEKRA: Mängel beim Arbeitsschutz in vielen KMU +++ DEKRA: Beschäftigte wollen Nachhaltigkeit im Job +++
Immer mehr Menschen arbeiten in Nachtschichten und somit zu Zeiten, in denen das circadiane System zur normalen Funktion Dunkelheit erwartet. Auf der einen Seite ist Licht in der Nacht aus Arbeits- und Sicherheitsgründen notwendig, auf der anderen Seite kann es zu negativen gesundheitlichen Folgen führen. Eine dauerhaft reduzierte Ausschüttung des Hormons Melatonin aufgrund nächtlicher Lichtexposition durch langjährige Nachtschichtarbeit wird als möglicher Mechanismus der Krebsentstehung diskutiert. In einer nachfolgend dargestellten Studie wurde der Frage nachgegangen, ob es möglich ist, die spektralen und räumlichen Eigenschaften einer Beleuchtungsanlage für Nachtschichtarbeitende so zu gestalten, dass die Melatoninunterdrückung minimiert und gleichzeitig die akute Aufmerksamkeit unterstützt wird.
Lasereinrichtungen werden seit langer Zeit zur Materialbearbeitung für Schneidvorgänge, für Füllstandsmessungen in Behältern und für die Datenübertragung genutzt. Diese Technologien werden meist in gut abgrenzbaren, geschützten Arbeitsräumen, Werkstätten, Laboren, Schalträumen oder im nicht begehbaren Umfeld eingesetzt und es gibt dafür etablierte Regeln und Vorschriften. Für den Einsatz von Lasereinrichtungen auf Baustellen wurden jetzt mit der Veröffentlichung der DGUV Information 203-095 spezielle Hinweise erarbeitet.
Orts- und zeitflexibles Arbeiten bestimmen heute die Arbeitszeitrealität vieler Beschäftigter und können – je nach Ausgestaltung – sowohl eine Ressource als auch eine Anforderung darstellen. Der Beitrag fasst die Ergebnisse des BAuA-Arbeitszeitreports zur Flexibilität von Arbeitszeiten und dem Arbeiten von zuhause zusammen und nimmt dabei sowohl zeitliche und räumliche Handlungsspielräume als auch Flexibilitätsanforderungen in den Blick. Zudem werden Zusammenhänge zu Gesundheit und Work-Life-Balance beschrieben.
Über die Arbeitsbedingungen von Erwerbstätigen mit Behinderungen ist bisher eher wenig bekannt. Die Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 zeigen, dass die empfundene Belastung bei Beschäftigten mit Behinderung tendenziell höher ist, sie weniger arbeitsbezogene Ressourcen zur Verfügung haben und unzufriedener sind als Beschäftigte ohne Behinderung. Daraus ergeben sich einige Verbesserungspotenziale für die Arbeitsgestaltung von Erwerbstätigen mit Behinderung.
Licht sorgt nicht nur für die Sichtbarkeit der Arbeitsaufgabe, es kann auch die Aufmerksamkeit bei der Arbeit fördern. Neben der Beleuchtung in Büroräumen ist auch die Beleuchtung am Arbeitsplatz zuhause von großer Bedeutung. In dieser Studie wurde gezeigt, dass viele Arbeitsplätze im Homeoffice bezüglich der Unterstützung der Aufmerksamkeit unzureichend ausgeleuchtet sind. Daher sollte weiter nach passenden Lösungen gesucht werden, um die Beleuchtung an derartigen Arbeitsplätzen zu optimieren.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, sind Arbeitgeber gemäß SGB IX (2016, § 167) „Prävention“ dazu verpflichtet, den betroffenen Personen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Um Betrieben und ihren Beschäftigten mit (drohenden) psychischen Beeinträchtigungen die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu erleichtern, wurde ein digitales BEM-Portal entwickelt. Teil 1 dieses Beitrags (sis 6-2023, S. 293) sensibilisierte für die Herausforderung psychischer Beeinträchtigungen und berichtete über die Ergebnisse von Bedarfserhebungen. Teil 2 erläutert die Herausforderungen, die bei der Entwicklung eines derartigen Portals, insbesondere unter den Aspekten Diversität, Barrierefreiheit und Datenschutz lauern und präsentiert das Vorgehen und die Ergebnisse der Entwicklung.
Vertragliche Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis gibt es vielfach. Hintergrund ist nicht nur § 241 BGB als allgemeines Rechtsprinzip, sondern auch eine der „dienstältesten“ Arbeitsschutzvorschriften – der 1900 in Kraft getretene § 618 BGB. Über die in § 618 BGB geregelte Handlungspflicht sind Arbeitsschutzpflichten nicht nur öffentlich-rechtliche Pflichten gegenüber dem Staat, sondern „zugleich unabdingbare privatrechtliche Pflicht des Arbeitgebers im Sinne eines einzuhaltenden Mindeststandards“ zugunsten des Arbeitnehmers.
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21
Kein Unfallversicherungsschutz beim Firmenlauf
LAG Hamm, Urt. v. 27.01.2023, Az. 13 Sa 1007/22
Kaffee mit Folgen
Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitstag. Diese Belastungsfaktoren können die Gesundheit, Motivation und Leistung der Beschäftigten beeinträchtigen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt die baua: Praxis „Was tun bei Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut?“ veröffentlicht. Die neue Handlungshilfe zeigt nicht nur mögliche Erscheinungsformen und Ursachen auf, sondern vor allem Wege zu einem gesundheitsförderlichen Umgang mit und einer guten Gestaltung von Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut.
Bei Arbeiten mit Absturzgefahr gilt es zunächst den Absturz zu verhindern (z. B. Seitenschutz an der Absturzkante). Ist diese Schutzmaßnahme aus arbeitstechnischen Gründen nicht umsetzbar, dann muss geprüft werden, ob eine Auffangeinrichtung (z. B. Schutznetz, Fanggerüst) eingesetzt werden kann. Ist auch das nicht möglich, kann persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gegen Absturz) benutzt werden. Hierbei haben Rückhaltesysteme Vorrang vor Auffangsystemen. Der vorliegende Artikel zeigt auf, warum bei der Benutzung von Auffangsystemen auch das Rettungskonzept vor Beginn der Arbeiten erstellt werden muss und was hierbei zu beachten ist.
+++ Müssen Laserschutzunterweisungen jährlich durchgeführt werden (Dialog Nr. 23.001)? +++ Darf ich mit einem subkutan implantierten Defibrillator (ICD) weiterhin in einer Zahnarztpraxis als Stuhlassistenz arbeiten (Dialog-Nr. 42.280)? +++ Muss zu jeder Zeit der Nutzung einer Röntgenanlage im medizinischen Bereich ein Strahlenschutzbeauftragter vor Ort anwesend sein (Dialog-Nr. 42.938)? +++
+++ IFA: Ruhe muss nicht still sein +++ Fachverband Psychologie für Arbeitssicherheit und Gesundheit e. V. (PASIG) +++ LAVG Brandenburg – Arbeitsschutzfachtagung 2023 +++
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