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Inhalt der Ausgabe 02/2016

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-01

Inhalt

Editorial

  • Ralf Pieper

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ BAuA-Handlungshilfe übersetzt „altes Recht“ in CLP-Verordnung +++ Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ Wie erholsam ist der Feierabend? +++ Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ Hexenschuss: Kein Grund zur Sorge +++

Sicherheit, Arbeit & Gesundheit

Lean Production und ergonomische Verschwendung

  • Martin Schmauder

Nach wie vor ist die schlanke Produktion (lean production) ein wichtiges Ziel in vielen produzierenden Unternehmen. Unter lean production wird der sparsame als auch zeiteffiziente Einsatz der Produktionsfaktoren Betriebsmittel, Personal, Werkstoffe, Planung und Organisation im Rahmen aller Unternehmensaktivitäten subsumiert. Es geht um die Vermeidung von Verschwendung. Ausgangspunkt ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess in dem es darum geht, sämtliche betrieblichen Aktivitäten zu optimieren.

Auswahl von Arbeitsmitteln

  • Christof Barth

Die Betriebssicherheitsverordnung von 2015 fordert, durch die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten (vgl. BetrSichV § 1, Absatz 1). Dieser Beitrag beschreibt, wie Sie geeignete Arbeitsmittel für Ihre betriebliche Praxis auswählen.

Produktsicherheit und Marktüberwachung im Zeichen von „Industrie 4.0“

  • Jan Adler

In der heutigen konsumorientierten Gesellschaft ist jeder Mensch Tag für Tag von etlichen Produkten umgeben und mit ihnen in ständiger Interaktion. Dabei ist es die Verpflichtung der Produktverantwortlichen sowie aller staatlichen Institutionen, die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. „Industrie 4.0“: Dieser junge Begriff einer „allumfassenden Vernetzung auf der Basis von cyber-physischen Systemen“ ist inzwischen stark in den Fokus der öffentlichen Betrachtung gerückt.

Maschine oder nicht, das ist hier die Frage.

  • Erik Romanus
  • Günter Ott
  • Marlies Kittelmann
  • Thomas Mössner

Innovative Laserprodukte sind mittlerweile Bestandteil zahlreicher moderner Arbeitssysteme. Bei der Bewertung der Sicherheit solcher Produkte stellen sich die Fragen, welcher europäischen Richtlinie mit Anforderungen an die sichere Gestaltung von Produkten das jeweilige Laserprodukt zuzuordnen ist und vor allem, ob es sich um eine Maschine im Sinne der europäischen Maschinenrichtlinie handelt?

Onlinehandel und globales Einkaufen – Segen oder Fluch für Verbraucher? Erfahrungen und Herausforderungen der Marktüberwachung

  • Matthias Honnacker
  • Anja Scharfenberg

Für viele Konsumartikel und Produktgruppen wird der altbewährte Handel im Ladengeschäft inzwischen durch den Handel über das Internet verdrängt oder sogar abgelöst. Unbegrenzte „Ladenöffnungszeiten“, um vielfaches günstigere Betriebskosten, auch Mietersparnis, Flexibilität und die Möglichkeit, ein großes Warensortiment vorzuhalten, treibt viele Händler dazu, ihre Ware über das Internet anzubieten.

Zwischen Anspruch und (betrieblicher) Wirklichkeit – Zur Umsetzung der Genderperspektive im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

  • Christina Meyn

Männer und Frauen leben mit unterschiedlichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken. Zudem verfügen sie häufig über unterschiedliche Gesundheitsressourcen. Dies differenzierter zu betrachten kann Interventionen im Arbeitsschutz und in der Betrieblichen Gesundheitsförderung zielgenauer und wirkungsvoller machen. Der folgende Beitrag zeigt, welche Aspekte bei einem geschlechtersensiblen Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) von Bedeutung sind und welche Hindernisse in der betrieblichen Umsetzbarkeit liegen können.

Der Sturz vom normwidrigen Baugerüst bei der Schulerweiterung – Teil 1

  • Thomas Wilrich
  • Arno Weber

Am 10.11.1993 legte ein Flaschner auf dem Dach eines Erweiterungsbaus einer Schule in Fellbach mit seinem Vorarbeiter Kastenrinnen in die dafür vorgesehenen Aussparungen. Dabei stolperte er, stürzte zunächst auf die oberen Gerüststangen und von dort ca. 8 m tief auf den Erdboden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. Das Gericht beziffert den „Abstand des oberen Gerüstbodens zum Dachtrauf“ mit ca. 1,85 m und den „Abstand der obersten Gerüststange zum Dachtrauf“ mit ca. 1 m. Die beschriebene Situation ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Gerüst wurde einen Monat vor dem Unfall vom Fachunternehmen U errichtet.

Sicherheit & Recht

Aktuelle Rechtsprechung

+++ Anlegen eines Schutzanzugs gehört zur Arbeitszeit +++ Anpassung unternehmenseinheitlicher Dienstkleidung an extreme Temperaturen – Mitwirkung des örtlichen Betriebsrats genügt +++

Aus dem Netzwerk

BAuA-Mitteilungen

+++ Gutachten fasst Ergebnisse zweier Studien zusammen – Was beeinflusst die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit +++ Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014 – Zahl der Arbeitsunfälle nimmt weiter ab +++

Handlungsanleitung „Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht“

  • Dr. habil. Roland Pangert

Unverändert bildet die Straße den mit Abstand wichtigsten Verkehrsträger zur Abwicklung des Güterverkehrs in Deutschland und Europa. Fast 80 % aller Güter werden per Lastkraftwagen transportiert. Im Jahr 2014 wurden allein in Deutschland rund 3,5 Milliarden Tonnen im Straßengüterverkehr bewegt. Staus sind alltäglich. Terminfrachten, Just-in-Time Lieferungen und unkalkulierbare Verkehrsbedingungen machen die Straßen zu einem stark belastenden Arbeitsplatz.

Die unendliche Geschichte – Absturzunfälle durch nicht durchtrittsichere Dächer

  • Peter Bork
  • Susanne Friederichs
  • Wolfgang Visser

In den letzten Jahren gab es im Land Bremen mehrere schwere Absturzunfälle mit schwersten oder tödlichen Verletzungen, die ursächlich auf nicht durchtrittsichere Dächer zurückzuführen sind. Nicht durchtrittsichere Dächer bestehen aus einem Material wie zum Beispiel Wellplatten, Dachoberlichter oder lichtdurchlässigen Platten, die dem Gewicht einer Person nicht standhalten. Im Rahmen von zum Beispiel Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten müssen Dächer aber betreten werden.

Schutzhelme sollen in Zukunft auch vor Verletzungen durch Verdrehen des Kopfes schützen

  • Dipl.-Ing. Peter Frener

Bei Unfällen mit Motorrädern, Fahrrädern oder beim Sport ist am häufigsten der Kopf betroffen. Die beste Art, den Kopf zu schützen, ist das Tragen eines Helmes. Statistiken zeigen, dass der Kopf bei solchen Unfällen oft schräg getroffen wird. Dies führt zu einer schlagartigen Verdrehung des Kopfes, wenn die Reibung zwischen Kopf oder Helm und der Aufschlagfläche groß genug ist. Anatomische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Kopf auf eine solche Verdrehung empfindlicher reagiert als auf eine reine Schlagbeanspruchung.

Wissen & Qualifizierung

Datenbanken

+++ Europäisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europäisches, bundesdeutsches und bundesländerbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschüsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Länder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++

KomNet
Zum Schwerpunktthema Inverkehrbringen von Produkten/Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen

Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische „Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft“ (s. Artikel 30 VO (EG) Nr. 765/2008/EG) entsprochen hat.

Testen Sie Ihr Fachwissen
Thema: „Das Berufskrankheiten-Verfahren“

Schon in grauer Vorzeit fiel Gelehrten auf, dass beim Ausüben bestimmter Arbeiten – historisch ist das Wort „Künste“ dafür überliefert – mit der Zeit Krankheitsbilder entstanden, die offenkundig im Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit stehen. So jedenfalls hat es schon Hippokrates ca. 400 v. Chr. formuliert. Auch Paracelsus hat solche Krankheiten beschrieben, hat u.a. die „Bergsucht“ und andere Bergkrankheiten und Krankheiten durch Einwirkung von Blei und Quecksilber erkannt.

Arbeitsschutzfachtagung 2015 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg

In guter Tradition fand auch in diesem Jahr eine Arbeitsschutzfachtagung der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg in Potsdam statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden den Akteuren im Arbeitsschutz Neuerungen im Arbeitsschutzrecht bekannt gemacht bzw. Entwicklungen im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufgezeigt. Hierfür konnten wieder Expertinnen und Experten in verschiedenen Bereichen aus dem gesamten Bundesgebiet gewonnen werden, die in kurzweiligen Vorträgen die Inhalte an die Frau und an den Mann brachten.

Termine & Medien

+++ Selbstkontrolle bei der Verwendung von Pressen +++ BGW: Gefährdungsbeurteilung in Kindertagesstätten online erstellen +++ BGW-Tipp Arbeitssicherheit: Treppen +++ Kranführer Aus- und Weiterbildung – neue Schulungsunterlagen erschienen +++ IFA-Handbuch: Lieferung 2/2015 erschienen +++

Service

Mitteilungen aus der Industrie

+++ Hightech-Kunststoff für perfekten Augenschutz +++ Woolpower erweitert Arbeitsschutz-Line +++

Vorschau / Impressum

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