DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-31 |
+++ DGUV: Unachtsamkeit und Alkoholeinfluss für Unfälle mit E-Scootern verantwortlich – „Kopfverletzungen sind am häufigsten“ +++ DGUV: Wenn Gerüche von der Arbeit ablenken − Neue Kooperationsstudie von „Bergmannsheil“ und dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin ist Reizeffekten auf der Spur +++
Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung insbesondere durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen – so lautet auch weiterhin der Auftrag des Ausschusses für Gefahrstoffe. Der AGS wurde – ebenso wie die anderen Arbeitsschutzausschüsse des BMAS: ABAS, ABS, AfAMed und ASTA – zum Jahr 2019 neu berufen.
Die Richtlinie 2004/37/EG, die sog. Krebsrichtlinie, regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Umsetzung dieser europäischen Vorgaben, insbesondere vor dem Hintergrund des nationalen Risikokonzeptes.
Ein Gespenst geht um in Europa − das Gespenst heißt Glyphosat. Ein Süßstoff, Aspartam, wird seit Jahrzehnten untersucht. Die Industrie klagt über steigende Prüfauflagen, zumal einige Stoffe mehrere Verfahren durchlaufen müssen. Und auch Juristen gilt das Stoffrecht als besonders kompliziert. Deshalb untersuchte eine Dissertation an der Bergischen Universität Wuppertal 2018, wie die Risikobewertung für den Menschen durchgeführt wird und ob sie nicht schlanker und transparenter werden könnte.
Die heutige Arbeitswelt unterliegt einem dynamischen Wandel, der zum Teil durch eine nie zuvor beobachtete Geschwindigkeit geprägt ist. Dies stellt neue Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, den Wandel zu verstehen und Risiken wie Chancen frühzeitig zu identifizieren. Teil 1 des Beitrags in sis 10-2019 enthält eine allgemeine Einführung und geht auf die Aspekte des demografischen und gesellschaftlichen Wandels sowie die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen ein. Teil 2 in der vorliegenden Ausgabe der sis greift die Aspekte Digitalisierung und Vernetzung sowie Führung und Organisationen im Wandel auf.
Ein wichtiger Schritt in Richtung einer Stabilisierung des Gesundheits- und Umweltschutzes war die Verankerung des Substitutionsprinzips in der Gesetzgebung. Das bedeutet, dass gefährliche Chemikalien durch sichere Alternativen ersetzt werden müssen, wenn diese vorhanden sind. Die Substitution von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz kann aber eine herausfordernde Aufgabe sein. Jede alternative Chemikalie oder Technologie sollte im besten Fall gleiche oder zumindest ähnliche technische Anforderungen erfüllen, leicht verfügbar sein, und keine neuen Risiken aufweisen … Wie steht es damit in der Praxis?
Der Geschäftsführer eines auf dem Gelände der „Senckenbergischen Naturforschenden Anstalt“ mit Dach- und Abdichtungsarbeiten beauftragten Unternehmens wies einen seit Jahren hiermit beschäftigten, nicht gut Deutsch sprechenden Mitarbeiter J an, eine bituminöse Abdichtung in einem 15 qm großen Raum mit nur einer Tür und ohne Fenster unterhalb einer Tiefgarage anzubringen. Nach Aufbringung des Bitumen- Voranstrichs, „einem Gefahrstoff, bei dessen Verarbeitung die Bildung eines explosionsfähigen und leicht entzündlichen Dampf-Luftgemisches möglich ist“, legte J „zunächst eine Pause ein, während der die Tür geöffnet war.
Die Globalisierung hat zu internationalen Warenströmen geführt. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an die Produkte im Hinblick z. B. auf Gesundheits- oder Umweltschutz. Produktüberprüfungen sollen sicherstellen, dass alle Waren auf dem Markt hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind, sie einem technischen Mindestniveau ent sprechen. Diese Untersuchungen werden durch Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt, die wiederum durch eine nationale Akkreditierungsstelle auf ihre Qualität überprüft werden.
Bundesverwaltungsgericht v. 8.5.2019 (8 C 3.18)
Keine Ausnahme vom Arbeitszeitschutz für Heimerzieher bei alternierender Betreuung
Bundessozialgericht v. 20.8.2019 (B 2 U 1/18 R)
Auch an einem Probearbeitstag besteht Unfallversicherungsschutz
+++ Wo Kinder spielen und Erwachsene arbeiten: Die neue DGUV-Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ zeigt die wichtigsten Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen im Kita-Alltag +++
Nach Inkraftsetzen der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)“ im Juli 2010 und ihrer Novellierungen in 2016 und 2017 sowie des dazugehörigen Technischen Regelwerkes (TROS IOS, TROS Laser), ergaben sich daraus für Arbeitgeber betroffener Branchen bestimmte Pflichten, bzw. Aufgaben.
Im Sachgebiet „PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“ wurde die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ überarbeitet. Diese wird voraussichtlich im September 2019 veröffentlicht. Die DGUV Regel 112-198 bietet umfassende Hilfestellungen zur Auswahl und Benutzung von persönlichen Ausrüstungen gegen Absturz (PSAgA).
+++ Zum Schwerpunktthema Gefahrstoffe, Biostoffe +++
Mit dieser Thematik befasste sich das 11. VDSI-Forum NRW, das am 19. September 2019 in Wuppertal stattfand. Spannende Vorträge wurden ergänzt durch die Vorstellung von erfolgreichen Praxisbeispielen in Unternehmen und regen Diskussionen der über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund um den Wandel in den Betrieben und die Unterstützung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der (Mit-) Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
+++ Perstorp führt mit DuPont Sustainable Solutions globales Sicherheitsprojekt ein +++ BAPPU-evo: ein Hersteller − ein Gerät − viele Messgrößen +++ Gutes Raumklima steigert Produktivität +++
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