DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-02 |
+++ DGUV: Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz +++ Wechsel im Präsidium der FASI: Christoph Preuße übernimmt den Vorsitz +++ DAK: Depressionen erreichen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Höchststand +++ Wettbewerb „Unterwegs – aber sicher!“ Gute Ideen für betriebliche Verkehrssicherheit gesucht +++
Nach langen Jahren der Vorbereitung hat die Europäische Kommission am 27.03.2014 ihren Vorschlag für eine Revision der europäischen Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Richtlinie) veröffentlicht. Inhaltlich konzentrieren sich die Änderungen auf die Klarstellung des Anwendungsbereiches sowie die Anpassung der grundlegenden Anforderungen an den Stand der Technik; zusätzlich wird eine Anpassung an den Neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework – NLF) vorgenommen.
Arbeiten auf Dachflächen gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten überhaupt, da diese oft im Rahmen kurzfristiger Instandhaltungsarbeiten oder zur Störungsbeseitigung bei schlechter Witterung erforderlich werden. Bei der Entfernung von Abfluss-Verstopfungen, Reparaturen an beschädigten Lichtkuppeln oder dem Entfernen von Schneeansammlungen besteht bei unzureichender Sicherung im gesamten Dachbereich eine erhöhte Absturzgefahr für die auf dem Dach arbeitenden Personen.
Die Mobilität der Menschen befindet sich aktuell in einem Wandel: Einerseits führt ein steigendes Umweltbewusstsein dazu, dass vermehrt auf die Elektromobilität als „grüne Mobilität“ gesetzt wird. Hier bieten Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung eine gute Möglichkeit auch längere Strecken zurückzulegen, die zuvor mittels Fahrzeug absolviert wurden. Andererseits trägt der demografische Wandel mit dazu bei, dass vermehrt ältere Personen an der Mobilität teilnehmen. Hierdurch ergeben sich bei Unfällen schwerwiegendere Verletzungsmuster.
Auf Grundlage des Beitrags von Frau Carolin Frank, Market Research Manager, Dauphin HumanDesign Group, Offenhausen, in der sis 3/2014 (S. 145 ff.) kam es zum nachfolgend dokumentierten Austausch von Argumenten zwischen Frau Frank und Herrn Dr. med. Joern-Helge Bolle, Facharzt für Arbeitsmedizin, B*A*D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Zentrum Duisburg.
Schadensersatzhaftung des Technikleiters für Konstruktionsfehler, „Freispruch“ des ausführenden Hersteller-Mitarbeiters und Mitverschulden des verletzten Betreiber-Mitarbeiters
Im abschließenden Teil 2 des Beitrags geht es insbesondere um die Prüfvorschriften der neuen BetrSichV, um die ergänzenden Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen sowie um die behördliche Aufsicht.
+++ Nach Notlandung: Keine Unfallrente wegen posttraumatischer Belastungsstörung als Spätfolge +++ Sonntagsruhe hat Vorrang: Bedarfsgewerbeverordnung teilweise nichtig +++
Die passende Kleidung für’s Team – für viele Handwerksbetriebe eine echte Herausforderung. Worauf also kommt es bei der Anschaffung an? Und wer übernimmt die Organisation im oft stressigen Joballtag?
Trotz eines umfassenden Verbots im Jahr 1993 sterben jährlich etwa 1.500 Menschen an den Folgen von Asbest. Dies ist nur eine Zahl aus dem nationalen Asbest-Profil für Deutschland, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Um die Gesundheit der Beschäftigten zukünftig zu schützen, informieren nationale Asbest-Profile über die Asbestsituation in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation.
Der LASI hat in seiner 64. Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Frau Dr. Sibylle Scriba die LASI-Veröffentlichung (LV) „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder – Grundsätze und Standards“ verabschiedet. Verantwortlich für die Erarbeitung der LV waren Herr Ernst-Friedrich Pernack (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg) und Herr Steffen Röddecke (Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen).
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LA-GuS M-V) erhielt die Information, dass auf einer Baustelle ein unsachgemäßer Abbruch von asbesthaltigem Material stattfand. So wurden auf dem Dach einer Lagerhalle Asbestzement-Wellplatten zerschlagen und in den Innenraum der Halle abgeworfen. Die Baustelle befand sich auf dem abgelegenen Areal eines stillgelegten Betriebes.
Mit einer bundesweiten Hautkampagne 2007/2008 wurde die Aufmerksamkeit auf Hautprobleme gelenkt, um damit positive Impulse für die Prävention von Hauterkrankungen am Arbeitsplatz zu setzen. Die Zahlen der Verdachtsmeldungen sind danach angestiegen. Bei diesem Anstieg bietet sich für den Zeitraum kurz nach der Hautkampagne die vorher bestehende Dunkelziffer als Erklärung an. Aber auch ein länger anhaltender Anstieg muss nicht als eine Verschlechterung beim Hautschutz angesehen werden.
+++ Europäisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europäisches, bundesdeutsches und bundesländerbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschüsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Länder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann z. B. sein, dass Schutzkleidung getragen werden muss. Schutzkleidung zählt zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie schützt beispielsweise vor mechanischen (Erfasst werden von beweglichen Teilen), thermischen (Hitze, Kälte) oder chemischen Einwirkungen.
„Bauarbeiter durch Absturz aus 6 Meter Höhe schwer verletzt“ – solche und ähnliche Meldungen bringen eine der Hauptgefährdungen bei der Arbeit zum Ausdruck – Absturz! Schaut man in die Unfallstatistiken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), so fällt auf, dass immerhin 17,8 % der tödlichen Absturzunfälle auf Abstürze aus Höhen unterhalb von 3 Metern zurückzuführen sind, weitere 19,3 % aus Höhen zwischen 3 und 5 Metern.
Notfälle bei Arbeiten an hohen Gebäuden, auf Hochspannungsmasten oder Kränen haben die Feuerwehren vor wenigen Jahrzehnten noch oft an die Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten gebracht. Längst ist das Problem gelöst: Überall in Deutschland sind Höhenretter einsatzbereit – bei den Feuerwehren ebenso wie bei vielen Hilfsorganisationen. Bei der „Deutschen Meisterschaft der Höhenretter“ werden im Rahmen der INTERSCHUTZ 2015 in Hannover mehr als 100 Helfer einen Einblick in ihr Können geben.
+++ BAuA: Bedeutung, Auswirkungen und Gestaltung von Restrukturierungsmaßnahmen +++ DBU-Studie: Windpark-Geräusche für die meisten Anwohner keine Belästigung +++ Sicheres Bedienen von Erdbaumaschinen – Verantwortung des Unternehmers +++ Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013 – Unfallverhütungsbericht Arbeit +++ Fachtagung „Immissionsschutzrecht heute – Aktuelles zum BImSchG“ in Dortmund +++
+++ Höchste Sicherheit auf der Baustelle +++ Erweitertes PSA-Serviceprogramm Von Honeywell +++
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