DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-30 |
+++ BAuA: Leitmerkmalmethode hilft bei der Beurteilung körperlicher Belastung durch Körperzwangshaltungen +++ „sicher ist sicher“. Konzept und Jahresplanung 2024 der Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung +++ Schwerpunkte der „sis“ im Jahr 2024 +++ DAK-Gesundheit: Die Hälfte der Beschäftigten war 2023 bereits einmal krank +++
Die Komplexität der Arbeitswelt nimmt stetig zu und in Verbindung damit auch die Herausforderungen für Betriebe und Beschäftigte. Nicht nur Arbeitszeiten, Arbeitsorte und Arbeitsformen sind von dynamischen Veränderungen und zunehmender Flexibilisierung geprägt. Auch die Zusammensetzung des Erwerbstätigenpotenzials wird immer vielfältiger. Verantwortliche Personen und beratende Fachkräfte innerhalb sowie außerhalb von Betrieben und Organisationen müssen die Potenziale dieser Vielfalt konzeptionell und methodisch fördern, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern.
Mobile Arbeit entwickelt sich zu einem neuen Standard in der Arbeitswelt. Weil sie von einer großen Vielfalt gekennzeichnet ist, kann im deutschen Arbeitsschutzrecht bisher nicht auf ein einheitliches Schutzkonzept zurückgegriffen werden. Allgemein gilt das Arbeitsschutzgesetz. Es kommt jedoch darauf an, im Einzelfall die jeweilige Erscheinungsform mobiler Arbeit präzise zu erfassen, um die konkreten Anforderungen der verschiedenen rechtlichen Anforderungen zu formulieren.
Die SARS-CoV-2-Pandemie hat zu erheblichen Veränderungen in der Arbeitswelt geführt. War mobile Arbeit noch vor wenigen Jahren nur einer kleinen Anzahl an Beschäftigten vorbehalten, so gehört die Diskussion darüber, wie viele Tage der Woche nun im Büro gearbeitet werden soll (oder muss, aber auch darf) zum Alltag in vielen Betrieben und Verwaltungen. Zudem werden allerorts Beschäftigte gesucht.
Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Vorgehensweise zur Erstellung des dynamischen Mehrzonenkonzepts zur Lösung der Gemengelagenproblematik für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Einwirkungsbereich von Störfallanlagen. Dieses entwickelte Konzept wird an einem exemplarisch ausgewählten Lageplan im Einzelnen erläutert.
Im vorliegendem Beitrag geht es um das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), seine rechtlichen Grundlagen und um die zentralen Handlungsfelder unter dem Dach des BGM. Das BGM ist für Unternehmen bzw. Betriebe eine Strategie zum Abbau von arbeitsbedingten Belastungen, zur Inklusion sowie Förderung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit und zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten. Grundlagen des BGM als übergeordnete Struktur sind gesetzliche Regelungen, die seinen Handlungsfeldern zugeordnet sind.
Ausgehend von einem 80 Jahre zurückliegenden Erlebnis eines IBM-Präsidenten und einem damit verbundenen Problem des Managements wurde in Teil 1 des vorliegenden Beitrags kritisch auf die Delegation und Wahrnehmung von Verantwortung in Organisationen eingegangen (Kapitel 1). Im Kapitel 2, das nachfolgend fortgesetzt wird, werden die in den Unternehmen geführten Diskussionen um den Verantwortungsbegriff und die angesprochenen Techniken in ihrer Bedeutung für die Übertragung von Verantwortung auf die Beschäftigten skizziert. Übertragen wird dabei eine Verantwortung, ohne dass Beschäftigte über eine wirkliche Handlungsmacht verfügen (Kapitel 3).
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Arbeitsschutz und Betriebssicherheit ist zeitaufwändig, kostet Kraft, Nerven und Geld und ist fehleranfällig. Gerichtsurteile hierzu gibt es wenige. Im Gegensatz zu Strafurteilen wird hier die Verantwortung sehr penibel geprüft. Lehrreich ist ein Verfahren aus Arnsberg, bei dem das OLG Hamm – sehr formalistisch – der Bezirksregierung und dem Amtsgericht zahlreiche Rechtsfehler vorwarf.
BSG, Urt. v. 06.05.2021, B 2 U 11/20 R
BSG, Urt. v. 22.06.2023, B 2 U 9/21 R
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern denkbar
Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen
VG Freiburg, Urt. v. 02.05.2023, Az. 3 K 3268/11
Allergische Reaktion nach Corona-Impfung im Impfzentrum ist kein Dienstunfall
+++ Sind die im Homeoffice oder im Flex-Office tätigen Personen als in „Heimarbeit Beschäftigte“ nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz zu sehen? Wie sind diese bei der Ermittlung der Einsatzzeiten zu berücksichtigen (Dialog-Nr. 43.767)? +++ Digitaler Fahrtenschreiber: muss bei einem Nachtrag über „Arbeit“ auch das Land angeben werden, oder gilt das nur bei Fahrtätigkeiten (Dialog-Nr. 43.781)? +++ Muss eine Spritzgussmaschine, die im Verbund mit einem Roboter zum Handling der fertigen Teile betrieben wird, die strengere C-Norm für die Roboter einhalten (Dialog-Nr. 43.769)? +++
+++ Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung +++ BGN: Gewalt am Arbeitsplatz – Vorbeugung und Deeskalation +++ VBG: Arbeiten im Ausland – So starten Beschäftigte sicher durch +++ BAuA: Fachkräftesicherung in Zeiten der Transformation +++
+++ Ein Klassiker der Logistik feiert Geburtstag +++ DEHN gründet Vertriebsgesellschaft in Schweden +++
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