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Inhalt der Ausgabe 10/2012

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-10

Inhalt/Editorial

Inhaltsverzeichnis / Editorial

  • Ralf Pieper

Aktuelles

Aktuelles

+++ Arbeitsschutz Aktuell 2012 in Augsburg +++ Jahresplanung sicher ist sicher /Arbeitsschutz aktuell für das Jahr 2013 +++ VdS: Die vielfach unterschätzte Rauchgefahr +++ BGN sensibilisiert Führungskräfte für das Thema Stress +++ Über ein Drittel glaubt, nicht bis zur Rente durchzuhalten; Stressvermeidung ist Führungsaufgabe +++ Zahlreiche positive Effekte durch „gesunde Führung“ +++

Fachbeiträge

Bessere Arbeitsbedingungen für ein längeres Arbeitsleben

  • Dr. Christa Sedlatschek

Das Jahr 2012 ist das Europäische Jahr für aktives Altern oder um gleich die vollständige Bezeichnung zu benutzen: Es ist das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen.

Welche Einflussfaktoren erhöhen die Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit?

  • Sebastian Riebe
  • Katrin Höhn
  • Norbert Lenartz
  • Rüdiger Trimpop
  • Gerhard Strothotte

Im Auftrag der DGUV wurde von der Forschungsgemeinschaft „Sifa-Langzeitstudie“ eine repräsentative Untersuchung zur Tätigkeit und Wirksamkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) in Deutschland durchgeführt. In mehreren Erhebungswellen wurden über einen Zeitraum von mehr als 6 Jahren Fachkräfte und ihre betrieblichen Kooperationspartner befragt, was sie tun, wie sie es tun und wie erfolgreich sie dabei sind. Dabei wurden auch persönliche Merkmale der Fachkraft, (z. B. ihre weitere berufliche Entwicklung nach der Ausbildung), betriebliche (z. B. Sicherheitskultur) und überbetriebliche Faktoren (z. B. Wirtschaftskrise) ihrer Arbeit erfasst.

Integration – Inklusion: Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt oder: Wie könnte die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden?

  • Klaus Buhmann

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit …“. So lautet Artikel 2 unseres Grundgesetzes (GG): Dieses Grundrecht gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die nach Artikel 3 GG gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Artikel 27 Abs. 1 Satz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überträgt dieses Recht auf Gleichbehandlung im ersten Arbeitsmarkt. Sie haben „… das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ Am 21. 12. 2008 wurde die UN-BRK vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates als Bundesgesetz mit allen daraus abzuleitenden Rechten und Pflichten verabschiedet [1]. Mit einer „behindertengerechten“ und „barrierefreien“ Arbeitsstätten-, Arbeitsplatz- und Arbeitsmittelgestaltung werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie diesem gesetzlichen Anspruch und dieser rechtlichen Verpflichtung entsprochen werden kann.

Arbeitsschutz für Lehrkräfte in der Schule

  • Joachim Larisch
  • Rainer Müller

Im Schuljahr 2010/2011 waren fast 800.000 Lehrkräfte an etwa 43.000 Schulen in Deutschland tätig, in denen etwa 11,5 Mio. Schülerinnen und Schüler unterrichtet wurden. Der Anteil weiblicher Lehrkräfte beträgt im Berufsschulbereich mehr als 53 Prozent, im Bereich der allgemeinbildenden Schulen knapp 70 Prozent, wobei in beiden Bereichen zwischen 70 und 85 Prozent der weiblichen Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt sind. Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten ist durch die Schulsachkostenträger (in der Regel die Kommunen) sowie durch die Bundesländer als Schulhoheitsträger zu gewährleisten.

Vertikale Ballenpressen für Alttextilien: Erstprüfungen sind nicht zu unterschätzen

  • Egon Volkmar

Die Erstprüfung von Maschinen bei der Übergabe durch den Hersteller oder Händler ohne befähigte Personen ist unvollständig und mangelhaft. Werden sicherheitstechnische Mängel nicht erkannt, ist die später notwendige Nachrüstung beim Hersteller oder Händler kaum durchsetzbar. Dazu zählen auch Konformitätserklärungen von Lieferungen aus nichteuropäischen Ländern. Das heißt, es fehlen wichtige sicherheitstechnische Normen oder sie sind aufgeführt aber nicht eingehalten. Unbefriedigend ist, dass die Dokumentationen nur in der Sprache des Herstellerlandes übergeben werden. Wer sicherheitstechnische Normen nicht beachtet, hat neben guten Wettbewerbsgrundlagen auch leider Preisvorteile. Die Anwender haben oft nur die Wahl zeitaufwendige Nachforderungen unvollständiger Dokumentationen einzuleiten, technische Änderungen zu fordern und aus Zeitgründen auf eigene Kosten Ergänzungsarbeiten vorzunehmen. Das gilt auch für Übersetzungen in die Landessprache.

Arbeitsbedingungen in NRW aus Sicht türkeistämmiger Beschäftigter

  • Martin Figgen

Seit 1994 werden in Nordrhein-Westfalen im Abstand von fünf Jahren abhängig Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen, deren Auswirkungen und individuellen sowie betrieblichen Bewältigungsstrategien befragt. Diese repräsentativen Befragungen dienen der Erhebung aktueller Informationen zur subjektiven Beurteilung der Arbeitsbedingungen, dem Aufzeigen von Veränderungen oder Verschiebungen in deren Beurteilung und der Ableitung zielgruppenspezifischer Handlungs-, Präventions- und Interventionsprojekte im Arbeitsschutz.

(K)Ein schmaler Grat bei Höhenarbeiten: Absturzsicherung für Rigger

  • Dr. Markus Bremers

Wenn im Opernhaus ein Deckenscheinwerfer gerichtet, in einer Messehalle noch schnell eine Werbetafel festgezurrt oder in einer Sportarena die Videoleinwand repariert werden muss, sind sie gefragt: Höhenarbeiter, sogenannte Rigger. Ihr Arbeitsplatz befindet sich weit über dem Boden, sie bewegen sich dabei auch häufig auf schmalen Stahlträgern.

BAuA-Mitteilung:
Bundesstelle bei der BAuA bilanziert fünf Jahre REACH / Charakterisierung von Nanomaterialien / Software berechnet Belastung durch Sprühnebel

Einen Gewinn für die Chemikaliensicherheit sieht die „Bundesstelle Chemikalien“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Vor fünf Jahren trat die Verordnung mit dem Ziel in Kraft, Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser vor schädlichen Wirkungen durch Chemikalien zu schützen. Kernelemente von REACH sind die Registrierung, Evaluation (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung und Beschränkung) von Chemikalien. Weiterhin verbessert REACH den Informationsfluss, damit Anwender und Nutzer, aber auch die Umwelt vor möglichen Gefährdungen durch Chemikalien geschützt werden. Zugleich nimmt REACH die Industrie bei der sicheren Verwendung von Chemikalien in die Verantwortung. Dazu müssen jedoch Informationen über die Eigenschaften der Chemikalien bekannt sein.

Für die Praxis

Aus der Arbeit des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):
Personen-Notsignal-Anlagen – Einsatzmöglichkeiten und Auswahl

Kosten- und Leistungsdruck, flexible Arbeitszeiten, Mitarbeiter an wechselnden Einsatzorten - früher im Team, heute oftmals allein unterwegs, … das sind zunehmend zu beobachtende Tatsachen im Arbeitsalltag in unseren Unternehmen.

Aus dem LASI:
Sicherheitsaspekte bei Kanalballenpressen

In Berlin kam es im Sommer 2010 zu einem tödlichen Arbeitsunfall an einer Kanalballenpresse. Nach Rekonstruktion des Tatherganges versuchte der Beschäftigte, eine Verstopfung am Pressenschacht zu lösen und schaltete dabei den Zuführförderer ab. Er kletterte bis zum Ende des zum Pressenschacht führenden Zuführbandes.

Betriebliche Gesundheitsförderung:
Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) – Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr

Nach dem ersten Jahr des Bestehens des Bundesverbands Betriebliches Gesundheitsmanagement, kann dieser auf eine Vielzahl von Aktivitäten und Entwicklungen zurückblicken. Meilensteine des ereignisreichen Jahres waren die Weiterentwicklung und Tätigkeiten der einzelnen Arbeitsgruppen, der Anstieg der Mit gliederzahlen sowie die ersten Verbandssitzungen.

Aus der KomNet-Wissensdatenbank:
Zum Schwerpunktthema „Zukunft der Arbeit, Arbeitsorganisation“

Aus den Bundesländern:
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

  • Birgit Ganz

Erwerbstätigkeit in ihren vielfältigen Formen unterliegt einem ständigen Wandlungsprozess aufgrund sich verändernder technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Arbeitsbedingungen haben sich durch zunehmenden Leistungs- und Zeitdruck verschärft. Damit hat sich auch der Typus der gesundheitlichen Beanspruchungen durch die Arbeit verändert – körperliche Belastungen haben an Bedeutung verloren, während psychische Über- und Fehlbeanspruchungen stark zugenommen haben.

Aus den Bundesländern:
"Anstöße für gesundes Arbeiten“

  • Gabriele Lopian

Technologischer Wandel, neue Arbeitsund Organisationsformen, internationaler Wettbewerb ... Die veränderten und sich stetig verändernden Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt bergen Chancen und neue Möglichkeiten, verlangen Betrieben und Beschäftigten aber auch einiges ab. Umso wichtiger sind gesunde Arbeitsbedingungen - von sicheren Maschinen über ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze, den Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Arbeitsstoffen, physischen wie psychischen Belastungen bis hin zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Aus- & Weiterbildung:
Zur Weiterentwicklung der Sifa-Ausbildung

  • Carola Kästner
  • Wieland Wettberg

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind Generalisten, was Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen an belangt. Zugleich ist jede Fachkraft für Arbeitssicherheit Spezialist für spezielle Fragestellungen und spezifische Schwerpunkte, die sich aus dem Wirtschaftszweig und dem Einzelbetrieb ergeben. Die Anfänge einer systematischen Ausbildung von Sifas zu Generalisten liegen mehr als ein Jahrzehnt zurück. Seither haben sich die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ständig verändert.

Veranstaltungskalender

Ausgewählte Termine 2012

Recht und Arbeit:
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann der Betriebsrat die Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen verlangen. Auf seinen Antrag kann das Arbeitsgericht im Falle einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro androhen. Die Verhängung von Ordnungshaft gegen den Arbeitgeber für den Fall, dass er das Ordnungsgeld nicht zahlt, ist dagegen nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts – BAG – (Beschluss vom 5. 10. 2010, 1 ABR 71/09) unzulässig. Anlass des Rechtsstreits war der Verstoß einer Arbeitgeberin gegen eine in ihrem Betrieb geltende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit.

Aus der Industrie

+++ ruNNex Sportstar: Stylischer Street-Look +++ Sicherheitsschuhe mit einzigartigem Laufkomfort +++ Vollschutzanzüge für besondere Einsatzzwecke +++ Neuer GfS-Katalog „Technik rund um die Tür“ ab sofort erhältlich +++

Medien: Buch & Bit

+++ Von Arbeitssucht bis zwischenmenschliche Schwierigkeiten +++ Gesundheitsmanagement +++ –Optische Strahlung: Bestens gegen Gefährdungen gewappnet +++

Testen Sie ihr Fachwissen:
Psychische Belastungen

Psychische Belastungen – da sind sich alle Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes einig – sind in unserer heutigen Arbeitswelt ein Problem mit steigender Bedeutung. Somit müssen zeitgemäße Arbeitsschutzkonzepte den Umgang mit diesen Belastungen einbeziehen. Allerdings zeigt der Blick in die Praxis, dass Anspruch und Wirklichkeit gerade auf diesem Gebiet noch weit auseinander liegen.

kurz & bündig

Datenbanken / Recht

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