DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-30 |
+++ Covid-19: Anstieg der Infektionen erfordert schnelle Maßnahmen im Arbeitsschutz +++ Deutscher Arbeitsschutzpreis 2021 +++
Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung insbesondere durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen – so lautet auch weiterhin der Auftrag des Ausschusses für Gefahrstoffe. Das Arbeitsprogramm des AGS sowie viele weitere Informationen sind auf den Internetseiten des AGS auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die auch die Geschäfte des Ausschusses führt, veröffentlicht.
Im Juli 2020 ist eine überarbeitete TRGS 600 veröffentlicht worden. Sie wurde im Wesentlichen an die aktuelle Rechtslage angepasst. Ob mit dieser Rahmen-TRGS viele Substitutionsentscheidungen in den Betrieben positiv beeinflusst werden, wird die Zukunft zeigen. Es bleibt die Hoffnung, dass der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) jetzt weitere TRGSen der 600er Reihe erstellt, um so für konkrete Gefahrstoffe betriebsübergreifende Vorschläge zur Substitution zu machen.
Eine der häufigsten Expositionsarten an Arbeitsplätzen sind Stäube, die durch mechanische Prozesse oder Aufwirbelung bei verschiedensten Arbeitsprozessen (z. B. Schweißen, Schleifen oder Spanen) entstehen. Abhängig vom Arbeitsplatz können sich die Stäube in ihren physikalischen Eigenschaften wie beispielsweise Dichte, Form oder Größe unterscheiden. Letztere ist maßgeblich dafür verantwortlich wie tief die Staubpartikel bei der Atmung in die Atemwege vordringen können.
Von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, ICNIRP) werden sowohl für elektromagnetische Felder als auch für optische Strahlung seit einigen Jahren Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten und der Allgemeinbevölkerung vor nichtionisierenden Strahlung veröffentlicht, die u. a. von verschiedenen internationalen und nationalen Gremien bzw. Institutionen, wie z. B. der Europäischen Union (EU), in Regelungen übernommen werden. Dies ist in der EU für die Beschäftigten/Arbeitnehmer in Richtlinien erfolgt, die wiederum von den Mitgliedstaaten der EU in entsprechende Rechtsvorschriften transponiert wurden.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit in Lebenswelten hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung zugenommen, insbesondere wird sie in den Maßnahmenplänen z. B. des Bundes oder der Länder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention regelmäßig fort geschrieben. Die Verbände und Vereine, die die Belange der Menschen mit Behinderungen vertreten, sind hier überdies engagiert. Wie sich das für die Arbeitswelt darstellt, behandelt der nachfolgende Beitrag.
Im ersten Teil dieses Beitrags wurde das Projekt Gesund Zuhause des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) vorgestellt. Der zweite Teil fokussiert sich nun auf die Möglichkeiten der zukünftigen Zusammenarbeit. Dabei sollen, basierend auf den Erfahrungen im Projekt und der aktuell laufenden Planung für die Zukunft, verschiedene Facetten beleuchtet werden, die es in der Realisierung eines interdisziplinären Teams zu beachten gilt und Gedankenanstöße für die Implementierung einer solchen Projektarbeit im eigenen Unternehmen gegeben werden.
Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit der am 25.06.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Marktüberwachungsverordnung (Folgenden: MÜ-VO) das Ziel, den Binnenmarkt zu stärken, einen fairen Wettbewerb zu garantieren und bei den Produkten auf dem Markt ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Regelungsgegenständen gehören die Konsolidierung der Marktüberwachungs- und Zollbestimmungen, die Inangriffnahme der Herausforderungen des E-Commerce und des Online-Handels, die Unterstützung des digitalen Informationsaustausches der Marktüberwachungsbehörden sowie Förderung von gemeinsamen Aktionen im Bereich der Marktüberwachung.
Sicherheitsbeauftragte sind freiwillige Helfer des Arbeitgebers (siehe sis 9/2020, S. 403) und unterstützen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (siehe sis 10/2020, S. 457). Immer wieder wird gesagt, dass sie weder straf- noch zivilrechtlich verantwortlich sind − doch wie weit ist das zutreffend und was machen Staatsanwaltschaften und Gerichte?
Hessisches LSG, Urt. v. 18.6.2020, L 8 BA 36/19
Sozialversicherungspflicht eines Programmierers in Heimarbeit
Dass man mit geeignetem Werkzeug, mit qualitativ hochwertigem Werkzeug, bessere Arbeit abliefert, die Arbeit einfacher und in vielen Fällen auch leichter erledigen kann, ist allseits bekannt. Die Überschrift weist aber auch darauf hin, dass jemand der sein Werkzeug intensiv braucht nur dann auf die gewohnte Qualität zurückgreifen kann, wenn dieses Werkzeug auch gepflegt wird.
Und nun der wichtigste Punkt: mit geeignetem Werkzeug arbeitet man auch sicherer und Verletzungen werden nahezu ausgeschlossen.
Die aktuelle Belastungssituation im Home-Office bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Hochschulen, Möglichkeiten der Prävention und moderierende Faktoren der Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen wurden in einer online Befragung erfasst (siehe sis 09/2020, S. 411 ff.). In diesem Folgebeitrag werden die Ergebnisse der Befragung vorgestellt.
+++ Große Auswahl an Gefahrstoffschränken +++ Gesundheitsrisiko quarzhaltige Materialien: Staubfreies Schleifsystem ermöglicht kantengenaues Arbeiten +++ Bei Gefahrstoff-Leckagen zählen Know-how und saugstarke Bindemittel +++
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