DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-29 |
+++ BGHM: „Einfach eine geniale Idee!“ – Transportverkehr sicher gestalten +++ BG ETEM: Wie gefährlich sind E-Scooter wirklich? +++ Institut ASER: Neues EU-Projekt Ageing@Work +++ Sicherheitsbeauftragte: Hundert Jahre Engagement für den Arbeitsschutz +++ 13. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis: Bewerbungsfrist endet am 31. März 2020 +++
Die Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe, Schadstoffemissionen wie CO2 oder Stickoxide, Klimaschutz und nicht zuletzt die Diesel-Affäre: Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in irgendeiner Form über diese Themen in den Medien berichtet wird. Sehr häufig taucht dabei auch der Begriff „Elektromobilität“ auf. Dabei geht es nicht nur um elektrische Antriebstechnologien, sondern auch um Automatisierung und Vernetzung, Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte.
Im Jahr 2008 hat die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland in ihrer Präventionsstrategie das Ziel verankert, Arbeits- und Lebenswelten so zu gestalten, dass niemand mehr getötet oder so schwer verletzt wird oder beruflich bedingt erkrankt, dass ein lebenslanger Schaden entsteht, die Vision Zero. Die Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand haben im Jahr 2017 190.968 meldepflichtige Wegeunfälle registriert, davon 280 tödliche. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der tödlichen Wegeunfälle auf 311 an.
Vorhandene Techniken nutzen, zukunftsweisende Produkte entwickeln – Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und wird den Schutz und die Erhaltung der Gesundheit der Menschen verbessern. Viele digitale Lösungen finden bereits Einzug in Arbeitsprozesse der Produktion, der Entwicklung und die Dienstleistungsbranche: Sprachassistenten, NFC-Techniken, RFID’s, Building Information Modelling, Industrie 4.0, VR/AR sind nur einige Beispiele der heutigen Möglichkeiten. Auch für das Feld der Arbeitssicherheit eröffnen sich durch die Nutzung neuer Technologien Potenziale, um höhere Standards mit wenig Aufwand zu etablieren.
Lichtvorhänge, Laserscanner und andere berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) können nur zuverlässigen Schutz bieten, wenn sie regelmäßig und umfassend kontrolliert und geprüft werden. Hierfür gibt es verbindliche gesetzliche Vorgaben. Betreibern ist dies oft nicht bewusst. Der Beitrag benennt die Anforderungen und Fristen und stellt dar, wann besondere Aufmerksamkeit gefragt ist.
Ein wichtiger Schritt in Richtung einer Stabilisierung des Gesundheits- und Umweltschutzes war die Verankerung des Substitutionsprinzips in der Gesetzgebung. Das bedeutet, dass gefährliche Chemikalien durch sichere Alternativen ersetzt werden müssen, wenn diese vorhanden sind. Die Substitution von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz kann aber eine herausfordernde Aufgabe sein. Jede alternative Chemikalie oder Technologie sollte im besten Fall gleiche oder zumindest ähnliche technische Anforderungen erfüllen, leicht verfügbar sein, und keine neuen Risiken aufweisen … Wie steht es damit in der Praxis?
Seit 2011 regelt das novellierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Bereitstellung, Ausstellung und erstmalige Verwendung von Produkten auf dem Binnenmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Im harmonisierten Bereich wurden elf der New-Approach-Richtlinien gemäß § 8 ProdSG durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) in nationales Recht umgesetzt. Dazu gehörten bisher auch die Produktgruppen persönliche Schutzausrüstungen und Gasgeräte.
Nachdem der Betreiber einer Veranstaltungsagentur zu 3 Jahren Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein in einer Pressemitteilung zum „Großbrand am 23. Mai 2015 in Schneizlreuth“ mit, es hätten sich in diesem Strafprozess „Hinweise auf Straftaten eines früheren Bürgermeisters der Gemeinde Schneizlreuth ergeben“. Das Amtsgericht Laufen verurteilte den bis 2014 amtierenden Bürgermeister dann am 14. Juni 2017 „wegen sechs Fällen der fahrlässigen Tötung und 18 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung im Strafbefehlswege zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.“
Bundesarbeitsgericht v. 9.4.2019, 1 ABR 51/17
Anspruch des Betriebsrats auf Information über Schwangerschaftsanzeigen nur bei spezieller Begründung und gesichertem Datenschutz
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen v. 28.8.2019, L 6 U 78/18
Unfall bei der Instandhaltung des Vereinsgeländes
Gesundheit ist nicht nur die Abwesenheit von Krankheit. Sie umfasst das geistige, körperliche und soziale Wohlbefinden jedes einzelnen Menschen (siehe WHO Verfassung der Weltgesundheitsorganisation 22. Juli 1946). Das bedeutet, Gesundheit ist mehr als Messungen, Diagnosen oder Blutwerte. Sie begleitet Menschen ein Leben lang und ist Baustein für Lebensqualität und Lebenskompetenz. Sie ist abhängig von demografischen Faktoren, aber natürlich auch von der Lebens- und Arbeitswelt und von den Ressourcen.
Demografischer Wandel, hohe Ausfallzeiten durch muskulo-skelettale Erkrankungen und insbesondere Rückenprobleme, hohe physische Belastungen bei der Arbeit − Probleme mit Auswirkungen auf die eigene Belegschaft, die die Geschäftsführung des Hamburger Flughafens früh erkannt und ernst genommen hat. Gleichzeitig deutete sich bereits in 2014 in der Gruppe der gewerblichen Mitarbeiter ein steigendes Durchschnittsalter der Beschäftigten und eine zunehmende Lebensarbeitszeit an.
Können die Wirbelschleppen von Windkraftanlagen einem Hubschrauber im Einsatz gefährlich werden? Die BG Verkehr untersucht die Sachlage.
Die Präventionskampagne kommmitmensch der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften beschäftigt sich 2019 auf dem Weg zur VISION ZERO mit zwei der bedeutsamsten Ursachen für schwere und tödliche Unfälle.
Welche Rettungsweste ist für den jeweiligen Einsatzfall die richtige? Eine Handlungshilfe.
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