DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-01 |
+++ Jahresplanung 2019 der Fachzeitschrift für menschengerechte Arbeitsgestaltung +++
Die Arbeits- und Gesundheitssituation von Solo-Selbstständigen wird durch ein komplexes Zusammenspiel spezifischer Merkmale bedingt, die einerseits eng an die Solo-Selbstständigkeit geknüpft sind, andererseits sich durch allgemeine Merkmale der ausgeführten Erwerbstätigkeit, d. h. unabhängig von der konkreten Ausführung in Solo-Selbstständigkeit (z. B. das Tragen von Lasten, Arbeiten im freien oder Termin- und Leistungsdruck etc.), definieren lassen. Dabei sind Solo-Selbstständige nur teilweise die alleinigen Gestalter/innen ihrer Arbeitssituation.
Psychische Belastungen spielen eine wichtige Rolle für die betriebliche Gesundheitsprävention. Aufgrund von fehlendem Wissen und damit einhergehenden Vorbehalten setzen sich jedoch Betriebe häufig nicht mit dieser Thematik auseinander. Die Einführung von Belastungs- und Beanspruchungsmonitorings in Betrieben bietet die Chance, sowohl Beschäftigte als auch betriebliche Akteure für psychische Belastungen zu sensibilisieren, Wissen zu vermitteln sowie die individuelle und organisationale Gestaltungskompetenz zu stärken. Teil 1 dieses Beitrags befasst sich mit den Grundlagen dieses Konzepts. Teil 2 in der kommenden Ausgabe mit der betrieblichen Umsetzung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist noch nicht selbstverständlich: im Rahmen des GDA-Arbeitsprogrammes „Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ wurde nur bei 55 % der besichtigten Betriebe eine angemessene Gefährdungsbeurteilung vorgefunden. Wenn das Thema psychische Belastungen angesprochen wird, sieht es noch schlechter aus.
Augmented Reality bietet die Möglichkeit einer verbesserten Informationsbereitstellung und Verhaltensbeeinflussung bei Beschäftigten. Für den Arbeitsschutz können sich hierdurch neue Chancen zur Verhaltensprävention und Verhaltenslenkung ergeben. Jedoch ist auch eine kritische Betrachtung der Anwendungsmöglichkeiten sowie der technischen Eigenschaften notwendig.
Die vierteilige Artikelreihe über die Erstellung einer „Digitalen Unterlage für spätere Arbeiten“ soll die Integration des Koordinators in den BIM-Prozess am Beispiel der Unterlage für spätere Arbeiten beschreiben. In den ersten drei Teilen wurden die Aufgaben der Unterlage für spätere Arbeiten erläutert, die Probleme und Schwachstellen aufgezeigt sowie mögliche BIM-Ziele bei der Integration des Koordinators nach Baustellenverordnung in den BIM-Prozess aufgeführt. Anhand von Beispielen wurde gezeigt, wie diese Ziele in Bezug auf das BIM-Konzept und das BIM-Management umgesetzt werden können.
In Österreich wurde – wie auch in den anderen EU-Staaten – in den letzten Jahren eine sogenannte aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik verstärkt. Diese Politik zielt darauf, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, die Bereitschaft zur (Wieder-) Aufnahme von Erwerbsarbeit zu steigern und die Eigenverantwortung zur Bestreitung des Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit zu stärken.
Ein Arbeiter eines Wanderzirkus fuhr am 13. Januar 2011 beim Aufbau der Ställe für das Winterlager in Budenheim bei Mainz mit einem Gabelstapler ein mit 20 – je 80 kg schweren – Absperrgittern beladenes Lagergerüst vor ein Zelt. Er hatte keinerlei Ausbildung und Befähigungsnachweis im Umgang mit Gabelstaplern (Staplerführerschein). Das stellte das Gericht aber nicht ausdrücklich fest, sondern fasste zusammen: „Mangels entsprechender Ausbildung unterschätzte er die objektiv erkennbare Gefahr des Umfallens der Absperrgitter nach vorne, als er den Gabelstapler so abstellte, dass das Lagergerüst auf den leicht nach vorne abgesenkten Gabelzinken knapp über dem Boden gehalten wurde“.
+++ Psychische Erkrankung durch ungerechtfertigte Personenkontrolle als Arbeitsunfall anerkannt +++ Psychische Erkrankung durch Arbeitsstress kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden +++
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihren Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Er stellt nicht nur die Arbeit der BAuA dar und bilanziert sie, sondern geht auch auf die im Berichtsjahr stattgefundene Evaluation durch den Wissenschaftsrat und deren Ergebnisse ein. Der Bericht präsentiert zudem die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den unterschiedlichen Themengebieten und zeigt die Vielfalt der Aufgaben, die die BAuA als Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wahrnimmt.
Digitalisierung in der Arbeitswelt wird meist als Stressfaktor gesehen. Sie ist aber auch eine große Chance für eine digital gestützte, ganzheitliche Prävention für eine immer älter werdende Belegschaft und damit eine große Chance im demografischen Wandel, meint Natalie Lotzmann, Leiterin Globales Gesundheitsmanagement SAP SE und Themenbotschafterin der Initiative Neue Qualität der Arbeit für Gesundheit.
Will der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die richtigen Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten auswählen, dann steht er auch immer wieder vor der Frage, welche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) er bereitstellen soll. Natürlich steht hier die Rangfolge der Schutzmaßnahmen an erster Stelle. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das bekannte S-T-O-P Prinzip zu beachten.
Die Doppelwoche wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG; www.gesetzeim-internet.de/muschg_2018) im Zusammenhang mit der Definition von Mehrarbeit benutzt. Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Unter Doppelwoche wird dabei ein Zeitraum von 2 Wochen verstanden, der etwaige Sonn- und Feiertage einschließt.
Mehrarbeit ist für werdende und stillende Mütter verboten. Somit gilt für werdende und stillende Mütter ab 18 Jahren gemäß § 4 Abs.1 MuSchG, dass sie täglich nicht länger als 8 1/2 Stunden arbeiten dürfen. Eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden ist demnach nicht zulässig.
+++ Verkehrssicherheit und Mobilität zentrale Themen von Messe und Kongress +++ 10. VDSI Forum NRW. „Wandel der Arbeitsbedingungen – Auf dem Weg zum Sicherheitsingenieur*in 4.0?“ +++
+++ Zur Interpretation und Kritik von “Arbeit” +++ kommmitmensch. Reden ist Gold – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit brauchen Kommunikation +++ Hintergrund: kommmitmensch +++
+++ Mit Steigtechnik nach Maß besonders sicher arbeiten – auch im digitalen Zeitalter +++ Kommt nun die sich selbstheilende Berufskleidung? +++
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