DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2022-12-31 |
+++ EU-OSHA Healthy Workplaces Summit 2022 +++ Zurück im Job – trotz schweren Unfalls! Reha-Preis der BG RCI für vorbildliche Wiedereingliederung vergeben +++ TÜV-Verband: Vorsicht bei Nutzung privater Notstromaggregate +++ Vor der Sifa-Ausbildung: BGHW bietet Online-Selbsteinschätzungstest an +++ Corona-KiTa-Studie von DJI +++
Im vorliegenden Beitrag werden Ergebnisse einer Bestandsaufnahme von Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung referiert. In die Bestandsaufnahme eingeschlossen wurde sowohl das staatliche Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes (Gesetze und Verordnungen sowie technische Regeln) als auch dasjenige der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln).
Bei der Neuentwicklung von Software sind die Gebrauchstauglichkeit und somit die ergonomische Gestaltung Herausforderungen, die wesentlich über die Nutzerakzeptanz der zu entwickelnden Produkte entscheiden. In diesem Artikel werden die Grundlagen der Entwicklung einer gebrauchstauglichen Software, die die Benutzer*innen eines Systems in den Mittelpunkt der Gestaltung und Entwicklung stellt, am Beispiel der Neuentwicklung OMEGA-Software Gefahrstoffe (OSG) beschrieben.
Maßnahmen der Primärprävention fördern die langfristige Gesundheit von Beschäftigten und stellen einen relevanten Einflussfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dar. Eine herausfordernde Aufgabe ist die Umsetzung wirksamer Unterweisungen für die manuelle Lastenhandhabung, wodurch sich die Belastung der Bandscheiben um durchschnittlich ca. 20 % reduzieren lässt. Eine einfache und betriebsspezifische Lösung bietet Echtzeit-Feedback zur Verbesserung der individuellen Hebetechnik.
Die Anforderungen an wirkungsvolle Arbeitsschutzstrukturen wandeln sich im Zuge der digitalen Transformation. Damit Sicherheit und Gesundheit auch in der Arbeitswelt der Zukunft gewährleistet werden können, bedarf es eines verbesserten Zusammenspiels zwischen technischem und organisatorischem Arbeitsschutz sowie einer Verankerung und Adaption bestehender Arbeitsschutzstrukturen an die Erfordernisse der digitalen Arbeitswelt.
Webkonferenzen als Kommunikationsmedium im Rahmen der ortsflexiblen Arbeit haben in den vergangenen Jahren an Relevanz gewonnen. Trotz der sich eröffnenden Möglichkeiten und dem neu gewonnenen Zugang zu mobiler Arbeit für viele Beschäftigte dürfen technologieabhängige Barrieren und Nachteile von Webkonferenztools, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben verhindern oder zu negativen Nutzungserlebnissen führen, nicht unentdeckt bleiben.
Im folgenden Beitrag geht es um das ordnungsgemäße Erstanschreiben an Arbeitnehmer, die Anspruch auf ein BEM-Angebot gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX haben, weil sie 42 Tage in zwölf Monaten wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Im BEM ist zwischen Einleitung und Durchführung zu unterscheiden. In der Phase der Einleitung des BEM ist die betreffende Person über das BEM gemäß § 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX und Art. 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend aufzuklären, damit sie sich frei und informiert in Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, ob sie dem BEM zustimmt.
Baden-online berichtete am 21. Juli 2015: „Sicherheitsbeauftragter nach Arbeitsunfällen vor Gericht“. Aber angeklagt – und schließlich freigesprochen – wurde eine Sicherheitsfachkraft. Das Urteil ist unbefriedigend.
BSG, Urt. v. 28.06.2022, B 2 U 8/20 R
Teilnahme an einem Fußballturnier nicht unfallversichert
BSG, Urt. v. 31.03.2022, B 2 U 13/20 R
„Kennenlern-Praktikum“ steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
+++ Gibt es eine feste Vorgabe für die Beleuchtung von Gehwegen auf dem Betriebsgelände (Dialog-Nr. 12.435)? +++ Wie kann bei Anwendung der Leitmerkmalmethode die Belastung auf zwei Mitarbeiter „aufgeteilt“ werden (Dialog-Nr. 42.733)? +++
+++ BAuA: Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode +++ BAuA: Gefährdungen durch manuelle Arbeitsprozesse mithilfe der Leitmerkmalmethode ermitteln +++ BAuA: „Fragebogen zu Muskel-Skelett-Beschwerden“ +++
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