Im folgenden Beitrag geht es um das ordnungsgemäße Erstanschreiben an Arbeitnehmer, die Anspruch auf ein BEM-Angebot gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX haben, weil sie 42 Tage in zwölf Monaten wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Im BEM ist zwischen Einleitung und Durchführung zu unterscheiden. In der Phase der Einleitung des BEM ist die betreffende Person über das BEM gemäß § 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX und Art. 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend aufzuklären, damit sie sich frei und informiert in Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, ob sie dem BEM zustimmt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-01 |
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