DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-05 |
+++ Hörgerät mit Gehörschutzfunktion – Neues IFA-Prüf verfahren hilft bei Inklusion am Arbeitsplatz +++ Informationsflut: Auf Signale des Rückens achten – Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ gibt Selbstständigen Tipps gegen den Info-Stress +++ BioStoffTag 2015: Globale biologische Risiken im Blick +++
In Deutschland klagt jeder Zweite über Rückenbeschwerden, 23 % der Erwerbstätigen bewegen häufig schwere Lasten, 14,3 % arbeiten in Zwangshaltung. Das bleibt selbstverständlich nicht ohne Folgen. Im Jahre 2011 entfielen auf Muskel-Skelett-Erkrankungen, in denen die Rückenbeschwerden enthalten sind, 21,6 % aller Arbeitsunfähigkeitstage. Wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen schieden mehr als 25.400 Menschen frühzeitig aus dem Arbeitsleben aus.
Lasertechnik ist in unserem täglichen Lebens- und Arbeitsumfeld nicht mehr weg zu denken und findet Anwendung bei der Informations- und Kommunikationstechnologie (Drucker, Scanner, CD/DVD-Laufwerke, …), in der Industrie (Metallbearbeitung, …), der Medizin (Hautbehandlung, Augen-“Lasern“, Venenverödung, …), im Messwesen (Erdvermessung, Kartographie, Geschwindigkeitsmessung, …), dem Militär (Raketenabwehr, Lenkwaffen, Zieleinrichtungen, …), bei Schulungsmaßnahmen (Laserpointer, …), in der Unterhaltungstechnik (CD´s, DVD´s, Lasershows, …) und natürlich auch in der Bauwirtschaft!
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft wird jeder Mutter durch Artikel 6 Abs. 4 Grundgesetz gesichert. Aus diesem Grundrecht wurden Schutzvorschriften für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, abgeleitet. Sie sollen sowohl das Leben und die Gesundheit der werdenden bzw. stillenden Mutter als auch des ungeborenen Kindes sicherstellen.
In der europäischen EMF-Richtlinie 2013/35/EU wird zur Bewertung nicht-sinusförmiger elektromagnetischer Felder die Methode der gewichteten Spitzenwerte gefordert. Diese Methode unterscheidet sich von dem bisher angewendeten Bewertungsverfahren, das in der DGUV-Vorschrift 15 beschrieben ist und für das unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin die Möglichkeit der Anwendung besteht.
Anhand des Vergleichs von Vibrationsmessungen handelsüblicher Exzenterschleifer mit den Emissionsangaben der Hersteller soll der nachfolgende Beitrag deutlich machen, wie es bei der Verwendung von Vibrationswertangaben von Maschinenherstellern zu Fehleinschätzungen in der Gefährdungsbeurteilung der Vibrationsbelastungen kommen kann und welche Möglichkeiten der Fehlervermeidung es gibt.
Der Arbeitnehmer A geriet 2007 in die Riffelwalze einer Pappkartonstanze und verletzte sich schwer an der Hand – etwa ein Jahr später „manifestierten sich die psychischen Belastungen in einem Suizid-Versuch“. Die Maschine war aus dem Jahr 1974 und wurde „zu einem unbekannten Zeitpunkt“ vom Hersteller H „überarbeitet“ und CE-gekennzeichnet, entsprach aber wegen eines „zu hohen Einzugschlitzes“ und „zu geringen Walzenabstands“ sowie wegen „Fehlens gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen nicht der Maschinenrichtlinie“. Insbesondere hatte sie „keine Lichtschranke, die bei einem Hineingreifen in die Walzen zu einer automatischen Abschaltung geführt hätte“ und „der Notschalter der Maschine befand sich seitlich an der Maschine und konnte vom Geschädigten nicht erreicht werden“.
+++ Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses: Betriebsrat kann Teilnahme von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft nicht erzwingen +++ Bei künstlicher Befruchtung beginnt der Mutterschutz früher +++
Am 06.02.2015 wurde, nach Verabschiedung im Bundesrat und durch die Bundesregierung, die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht.
Seit mehreren Jahren liegt der Schwerpunkt der aktiven Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen auf der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Dabei stellt die Systemkontrolle ein effektives Überwachungsinstrument zur Prüfung der Arbeitsschutzorganisation dar. Mit diesem Instrument erfolgt durch die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen eine systematische Bewertung der getroffenen Maßnahmen des Betriebes und eine Abwägung, ob das Arbeitsschutzsystem in die betrieblichen Abläufe integriert wurde.
Das Sachgebiet hat sich mit der Thematik Durchtrittsicherheit von Sicherheitsschuhen befasst. In umfangreichen Untersuchungen beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustin wurde das Verhalten von Sicherheitsschuhen mit metallischen oder nichtmetallischen Einlagen gegen Nägel unterschiedlicher Geometrie bestimmt, um so im Vergleich zur Normprüfung praxisnähere Informationen für den Einsatz zu gewinnen.
Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions-Schalldruckpegel von 85 dB(A) oder größer als „Lärmbereich“ zu kennzeichnen sind. Er muss bei Lärmexposition im Bereich der oberen Auslösewerte grundsätzlich davon ausgehen, dass der maximal zulässige Expositionswert überschritten wird, wenn der Gehörschutz bei Aufenthalt in Lärmbereichen nicht – auch zeitweise nicht – benutzt wird. Daher ist in Lärmbereichen Gehörschutz zu tragen.
Wenngleich es keine offizielle Statistik über die Zahl von Bränden in Deutschland gibt, so ist doch eines sicher: Brände kosten in jedem Jahr Menschenleben – rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei den rund 200.000 gemeldeten Bränden. Beinahe jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. Etwa 6.000 Menschen pro Jahr erleiden schwere Brandverletzungen, die oftmals zu bleibenden Körperschäden führen. Außerdem werden etwa 60.000 Menschen leicht verletzt. Es sind jedoch nicht die Flammen, die töten – 90 Prozent aller Brandtoten sterben an einer Rauchvergiftung
Mehrere Technische Händler in Deutschland bieten regelmäßig Schulungen an, die als Fortbildungen vom VDSI anerkannt sind und für Weiterbildungsnachweise des Verbandes angerechnet werden können. Die Veranstaltungen leben dabei von guten Referenten, die mit fachlicher Expertise auch komplexe Schulungsthemen fundiert und anschaulich vermitteln können.
+++ Das Ohr – ein Sinnesorgan im Dauereinsatz +++ Beschäftigte unterweisen: BGW-Lernportal zeigt, wie’s geht +++ BGN-Beratungshilfe zur Abgasführung beim Betrieb von Gasgeräten +++ Anwender Verständnishelfer für REACH-, CLP- und Biozid-Verordnungen +++
+++ Flexibilität³: Neue Highlights zur sicheren Gefahrstofflagerung +++ Online den geeigneten Chemikalienschutzanzug finden: DuPont™ SafeSPEC™ +++ Überzeugt auf der ganzen Länge: Das neue Secunorm 380 von Martor. +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: