DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
+++ „Corona“ als Ausnahmezustand. Eine Aktualisierung +++
Eine wichtige Maßnahme zur Verlangsamung der Ausbreitung von COVID-19 ist das Fern bleiben infizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Arbeitsplatz. Jedoch zeigen Studien, dass Angestellte häufig trotz Krankheit oder Symptomen zur Arbeit gehen (Präsentismus). So ergab eine Umfrage aus dem Jahr 2018, dass rund 21 % der Beschäftigten in Deutschland im vergangenen Jahr entgegen ärztlichen Rat ihrer Arbeit nachgegangen sind. Vor diesem Hintergrund bündelt der Beitrag die wichtigsten Erkenntnisse der empirischen Präsentismus-Forschung und benennt mögliche Präventivmaßnahmen sowie die relevanten Zielgruppen.
Die Digitalisierung rückt zunehmend ins Zentrum der Entwicklung und des Wandels unserer Arbeits- und Lebenswelt. Sie verändert die Art des Arbeitens, des Kommunizierens, des Lernens und letztlich auch der sozialen Zusammenhänge grundlegend. Sie enthält Chancen und Risiken zugleich. Die öffentliche und auch die wissenschaftliche Diskussion dazu sind kaum noch überschaubar. Die Relevanz des Themas zu bewerten fällt angesichts der Veröffentlichungsvielfalt schwer und es stellt sich die Frage, ob Digitalisierung g nur als Buzzword für die vielseitigen Veränderungen der Arbeitswelt fungiert oder ob substanzielle Neuerungen mit dem Begriff verbunden werden können.
Die Organisation und Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen wird vor dem Hintergrund der digitalen Transformation durch eine doppelte bzw. wechselseitige Unsichtbarkeit herausgefordert. Für Betriebe und Beschäftigte sind Strukturen, Prozesse und Maßnahmen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht flächendeckend präsent. Darauf verweisen repräsentative Befragungen von Betrieben und Beschäftigten, Ergebnisse der GDA-Arbeitsprogramme sowie Daten zum Aufsichtshandeln der Länder und Unfallversicherungsträger.
Mit dem Koalitionsvertrag 2018 hat die große Koalition auf die teilweise prekäre Lage von befristet Beschäftigten hingewiesen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Missverhältnissen bei befristeten Arbeitsverträgen entgegenzuwirken. Auswertungen verschiedener Datensätze zeigen, dass Befristung für die Betroffenen Arbeitsplatz- und Einkommensunsicherheit bedeuten kann, aber auch eine Chance für eine langfristige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt darstellen kann.
Es gibt viele Unterstützungsangebote für Kleinbetriebe zur Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Doch unter welchen Bedingungen nutzen Unternehmerinnen und Unternehmer solche Produkte tatsächlich? In diesem Beitrag werden anhand von drei Betriebstypen förderliche und hemmende Faktoren für die Anwendung einer anerkannten Handlungshilfe dargestellt. Deutlich wird dabei, dass sich Transferprodukte an den unterschiedlichen individuellen unternehmerischen Voraussetzungen ausrichten müssen, um die Erfolgschancen für die Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Kleinbetrieben zu erhöhen.
„Null Unfälle sind unser Ziel“, mit dieser Aussage konfrontieren Sicherheitsfachkräfte regelmäßig ihre Führungskräfte in den Betrieben. „Geht nicht – wir müssen hier arbeiten“, „Wo gehobelt wird, fallen Späne“ kommt als Antwort. Und: „Nur wenn wir wirtschaftlich sind, haben wir überhaupt noch einen Job – sonst können wir ja gleich schließen. Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind aufwändig und kosten sehr viel Geld und eine 100 %ige Sicherheit – unmöglich“.
Die Klägerin ist eine beim Land Niedersachsen angestellte Berufsschullehrerin im Fach Praxisunterricht Lebensmittel. Es nehmen auch Hepatitis-infizierte Drogenabhängige teil. Während der praktischen Arbeiten kommt es häufiger vor, dass sich Schüler oder Lehrkräfte beim Hantieren mit Geräten verletzen. Es kommt dabei auch zu Schnittverletzungen vor allem an den Händen.
BGH, Urt. v. 27.02.2020, VII ZR 151/18
Haftung der Benannten Stelle bei fehlerhafter Konformitätsbewertung
VG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 17.12.2019, K 4800/19
Das zu kalte Ladengeschäft: Ein arbeitsschutzrechtliches Beschäftigungsverbot wegen zu niedriger Raumtemperaturen
Es steht nicht gut um die Gesundheitsprävention in deutschen Betrieben! Das bestätigt einmal mehr ein internationaler Vergleich. Europas größte und hoch produktive Volkswirtschaft rangiert in Sachen Gesundheitsprävention auf hinteren Rängen. Bei den regelmäßig in den Unternehmen durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen liegt Deutschland im Vergleich von 33 europäischen Staaten auf Platz 10. Ein herber Schlag für alle Arbeitsschutzverantwortlichen in Deutschland.
Einen Teil der Arbeit von zuhause aus zu erledigen, kann die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern und lange Pendelzeiten verringern. Allerdings hat nur rund jeder achte Beschäftigte Telearbeit mit seinem Arbeitgeber vereinbart. Gleichzeitig arbeitet knapp jeder Dritte ohne Vereinbarung gelegentlich von zuhause aus. Dieses ungeregelte Arbeiten von zuhause geht häufig mit hoher Arbeitsbelastung und Überstunden einher. Daher ist es für die Gesundheit und Work-Life-Balance von Beschäftigten wichtig, die Arbeit von zuhause gut zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Der neue ISO-Standard für Atemschutzgeräte, die ISO 17420 Reihe „Respiratory Protective Devices (RPD)“, stellt den Menschen, der ein Atemschutzgerät gebraucht, in den Mittelpunkt. Dabei spielen die von ihm tolerierbaren, physio logischen Grenzen die entscheidende Rolle bei der Festlegung der Anforderungen an Atemschutzgeräte; sie formen, in der ISO 16976 Reihe „Human Factors“ zusammengetragen, die Grundlage der Anforderungen an Atemschutzgeräte.
+++ Betrieblicher COVID 19-Infektionsschutz +++ 4 Tipps für mehr Arbeitssicherheit in Industriebetrieben +++ Ruckzuck ausgeleuchtet +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: