DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-02 |
+++ BAuA veröffentlicht Unfallstatistik Deutschland für 2015 +++ Online checken, ob der Arbeitsschutz richtig und gut organisiert ist +++ Sonne, Outdoor-Working: Krebsgefahr? +++
Die in den sis-Ausgaben 06/2017 bis 10/2017 erscheinende Beitragsreihe charakterisiert die heute praktizierten Vorgehensweisen zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden bei der Arbeit – den Arbeitsschutz, die Organisationsentwicklung, das Betriebliche Gesundheitsmanagement und die Verhaltensprävention – hinsichtlich ihrer historischen Entstehungshintergründe und idealtypischen Ausrichtungen, der wichtigsten Ziele und Inhalte, spezifischen Stärken und Schwächen und würdigt den jeweils eigenständigen Beitrag zur Gesundheit von Beschäftigten.
Schon das Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahr 1996 verpflichtet den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Einwirkung von Lärm und Vibrationen gemäß Stand der Technik durchzuführen. Konkrete Belastungswerte gab es bis zur Verabschiedung der Lärm-und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) jedoch nur zum Lärm. Präventive Vorgaben zu Vibrationseinwirkungen waren bis zu dem Zeitpunkt im deutschen Vorschriftenwerk nicht zu finden.
Seit 2014 ist das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern dabei, die große Wissenslücke über die Höhe und das Ausmaß der Exposition gegenüber solarer UV-Strahlung zu schließen. Um situationsangemessene Präventionsmaßnahmen empfehlen zu können, die dann auch eine hohe Akzeptanz bei den Versicherten erfahren, muss die Datenbasis möglichst detailgenau sein.
Sowohl für den professionellen Schweißer, als auch für den privaten Bastler in der Hobbywerkstatt ist klar: Schweißen ist eine nicht ungefährliche Fügetechnik. Neben der Entstehung von giftigem Rauch oder der Verwendung hoher Schweißstromstärken muss vor allem auch optische Strahlung als Risikofaktor betrachtet werden. Neue Untersuchungen der BAuA zeigen, dass hierfür eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung ohne eigenständige Messung möglich ist.
Der Arbeitskreis Nichtionisierende Strahlung (AKNIR) des deutsch-schweizerischen Fachverbands für Strahlenschutz hat zwei Stellungnahmen zu den Expositionsgrenzwert-Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) erarbeitet. Der Beitrag erläutert die Hintergründe und bietet einen Überblick über den Inhalt dieser Stellungnahmen.
Im November 2016 trat die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV in Kraft. Damit werden in Deutschland Vorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten für alle Tätigkeitsbereiche mit elektromagnetischen Feldern bis 300 GHz gesetzlich festgelegt.
Die medizinische Anwendung von Magnetresonanzverfahren in der Bildgebung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies liegt neben den großen Vorteilen des Verfahrens auch an dessen breiter Anwendung sowohl im klinischen Umfeld als auch in Praxen niedergelassener Radiologinnen und Radiologen.
Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sind allgegenwärtig. Durch Haushaltsgeräte und Elektroinstallationen werden niederfrequente elektrische und magnetische Felder erzeugt. Bei der Nutzung von Rundfunk und Fernsehen, schnurlosen Telefonen, Handys, Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth werden immer hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugt und für die Datenübertragung genutzt. Elektromagnetische Felder kommen aber auch natürlich in der Umwelt vor, zum Beispiel in Form des Magnetfelds der Erde.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt am Main hat im Urteil vom 1. November 2006 (Az. 22 Ca 11214/04) entschieden, dass Musik zwar Kulturgut ist, aber trotzdem Lärm im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sein kann.
Verbraucher sehen sich immer größeren Konsumgefahren ausgesetzt, die aus den sich wandelnden und komplexer werdenden Technologien, Verbrauchsgütern und Geschäftsmethoden sowie der Schnelllebigkeit und Internationalisierung resultieren. Die rot-grüne Koalition in Bremen hat darauf reagiert und den Verbraucherschutz in Bremen nach den Wahlen 2015 ressortübergreifend zusammengefasst, um dem Thema mehr Schlagkraft zu verleihen.
Sonnenstrahlung setzt sich aus Strahlung unterschiedlicher Wellenlängen zusammen. Man spricht im Wesentlichen von ultravioletter (UV) Strahlung, sichtbarem Licht und Infrarotstrahlung (IR-Strahlung). Die ultraviolette Strahlung ist kurzwellig und energiereich, die infrarote Strahlung ist langwellig und strahlt Wärme aus. Dazwischen liegt der sichtbare Bereich, der unsere Welt farbenfroh macht.
Durch die Nutzung von Gehörschutz wird die Lärmexposition soweit verringert, dass eine Gesundheitsgefährdung des Gehöres deutlich reduziert wird. In der Regel wird die Lärmexposition soweit verringert, dass Geräusche, wie z. B. Warnsignale, jedoch weiterhin hörbar sind. Durch die Nutzung eines Bluetooth oder FM-Radios innerhalb des Gehörschutzes ist die Wahrscheinlichkeit ein Warnsignal zu überhören, deutlich erhöht. Infolgedessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss.
+++ Alles fest im Griff +++ Schwere Lasten spielend leicht heben +++
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