Durch die Nutzung von Gehörschutz wird die Lärmexposition soweit verringert, dass eine Gesundheitsgefährdung des Gehöres deutlich reduziert wird. In der Regel wird die Lärmexposition soweit verringert, dass Geräusche, wie z. B. Warnsignale, jedoch weiterhin hörbar sind. Durch die Nutzung eines Bluetooth oder FM-Radios innerhalb des Gehörschutzes ist die Wahrscheinlichkeit ein Warnsignal zu überhören, deutlich erhöht. Infolgedessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-02 |
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