DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-28 |
+++ Kleine und mittlere Unternehmen haben Nachholbedarf bei Sicherheit und Gesundheit +++ Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit in der Galvanik +++
Exoskelette sind am Körper getragene Assistenzsysteme, die mechanisch auf den Körper einwirken. Sie können rein passiv oder aktiv durch Antriebe gesteuert werden und dabei unterschiedliche Lokalisationen und Ausdehnung am Körper besitzen.
Die Richtlinie 2004/37/EG, die sog. Krebsrichtlinie, enthält Regelungen zum Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Ende 2017 ist die Richtlinie (EU) 2017/2398 zur Änderung der Krebsrichtlinie veröffentlicht worden. Es handelt sich dabei um eine umfassende Überarbeitung, die in Deutschland Auswirkungen hat und auch konkreten Handlungsbedarf im Bereich der Grenzwertsetzung zu krebserzeugenden Gefahrstoffen auslöst.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber* innen, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen, diese Aktivitäten in die betrieblichen Führungsstrukturen einzubinden, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) i. V. mit der DGUV Vorschrift 2 beinhaltet die Pflicht, eine fachkundige sicherheitstechnische und betriebsärztliche Unterstützung und Beratung sicherzustellen.
Arbeitsgestaltung erfolgt typischerweise aufgabenorientiert mit dem Ziel, eine Ware zu fertigen oder eine Dienstleistung zu erbringen. Üblicherweise spielen dabei auch die Aspekte Effektivität und Effizienz eine gewichtige Rolle – im Sinne einer Optimierung der Produktivität. Hierbei kann der Faktor Mensch als primäres Zielsubjekt der Arbeitsgestaltung leicht ins Hintertreffen geraten. Somit können z. B. Arbeitssysteme entstehen, die ein langandauerndes Sitzen, Stehen oder Gehen erforderlich machen.
Sowohl der Ausbreitung von luftgetragenen Gefahrstoffen infolge betrieblicher Tätigkeiten (z. B. Gase und Dämpfe) als auch der Ausbreitung von Brandrauch liegen die selben physikalischen Grundlagen und Mechanismen zugrunde. Im Zuge der bauordnungsrechtlichen Brandschutzfachplanung erfolgen ggf. rechnerische Beurteilungen zur Rauchausbreitung, die in die Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen eingehen können.
Grobe Fahrlässigkeit des Vorgesetzten durch Verstoß gegen Betriebsanleitung und sicher heitswidrige Anweisung und kein Mitverschulden des Beschäftigten trotz Missachtung der Einweisung
Begrenzte Beweislast des Arbeitnehmers im Überstundenprozess
BAG v. 21.12.2016, 5 AZR 362/16
Sonntagsarbeit in der Adventszeit: Müssen Geschäftsmodelle im Online-Handel geändert werden?
VG Düsseldorf v. 15.1.2018, 29 K 8347/15
Das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Das Mutterschutzgesetz (Mu-SchG) soll die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützen, aber auch möglichen Benachteiligungen in dieser Zeit entgegenwirken. Die bisherigen Regelungen wurden aktualisiert, neu strukturiert und an europäische Vorgaben angepasst.
Begasung ist eine Bekämpfungsmethode gegen Schädlinge, bei der gasförmige Bekämpfungsmittel, Begasungsmittel, zum Einsatz kommen. Schädlinge können beispielsweise Schadinsekten (Käfer und Motten) oder diverse Nagetiere wie z. B. Ratten und Mäuse sein. Schadinsekten sind Vorratsschädlinge, Hygieneschädlinge, Textil- und Museumsschädlinge sowie Holzschädlinge wie Hausbock und Holzwurm.
Vor zahlreichen Experten der Messtechnik und des Biomonitoring von Isocyanaten, der Hersteller und Anwender dieser Produkte in der Bauwirtschaft, der Sozialpartner und Unfallversicherungsträger, auch aus Österreich, präsentierte die BG BAU im Rahmen der o. g. Veranstaltung ihre Messdaten von Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate in der Bauwirtschaft verarbeitet werden.
Zur Vermeidung von Kollisionen zwischen mobilen Maschinen wie Staplern oder fahrerlosen Transportsystemen werden häufig Laserscanner eingesetzt, die in der Bewegungsrichtung der Maschinen befindliche Hindernisse erkennen und die Bewegung stoppen können. Eine Alternative hierzu stellen Transponder dar, die ebenfalls eine Ortung von Menschen oder Bauteilen im Umfeld von Maschinen ermöglichen.
Ein Bundeswehrparka darf nicht als Persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Denn gemäß § 2 Absatz 1 der 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt; 8. ProdSV) darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, die den Anforderungen der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) entsprechen.
Ein Bundeswehrparka darf nicht als Persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Denn gemäß § 2 Absatz 1 der 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt; 8. ProdSV) darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, die den Anforderungen der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) entsprechen.
+++ Auf der Höhe der Zeit: Münchner Gefahrstoff- und Sicherheitstage 2017 +++ BGHM – Sicheres und gesundes Arbeiten der Zukunft +++
+++ Arbeitsschutz für Betriebsräte im Überblick +++ Gesamtes Arbeitsschutzrecht Arbeitsschutz | Arbeitszeit | Arbeitssicherheit | Arbeitswissenschaft +++ BAuA: Hohe Belastungen beim Liefern, Lagern und Befördern +++
+++ Kopfschutz-Lösungen von 3M für die Metallindustrie +++ Industriehallen sicher und wirtschaftlich ausleuchten +++ Maximale Kontrolle in kürzester Zeit +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: