Die Richtlinie 2004/37/EG, die sog. Krebsrichtlinie, enthält Regelungen zum Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Ende 2017 ist die Richtlinie (EU) 2017/2398 zur Änderung der Krebsrichtlinie veröffentlicht worden. Es handelt sich dabei um eine umfassende Überarbeitung, die in Deutschland Auswirkungen hat und auch konkreten Handlungsbedarf im Bereich der Grenzwertsetzung zu krebserzeugenden Gefahrstoffen auslöst.
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