Das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Das Mutterschutzgesetz (Mu-SchG) soll die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützen, aber auch möglichen Benachteiligungen in dieser Zeit entgegenwirken. Die bisherigen Regelungen wurden aktualisiert, neu strukturiert und an europäische Vorgaben angepasst. So sind jetzt zum Beispiel die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz in einem Gesetz zusammengefasst. Die Regelungen wurden sprachlich und inhaltlich an neue europäische Vorgaben der EU-Mutterschutzrichtlinie, aber auch an das Gefahrstoffrecht angepasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-28 |
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