Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber* innen, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen, diese Aktivitäten in die betrieblichen Führungsstrukturen einzubinden, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) i. V. mit der DGUV Vorschrift 2 beinhaltet die Pflicht, eine fachkundige sicherheitstechnische und betriebsärztliche Unterstützung und Beratung sicherzustellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-28 |
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