In der europäischen EMF-Richtlinie 2013/35/EU wird zur Bewertung nicht-sinusförmiger elektromagnetischer Felder die Methode der gewichteten Spitzenwerte gefordert. Diese Methode unterscheidet sich von dem bisher angewendeten Bewertungsverfahren, das in der DGUV-Vorschrift 15 beschrieben ist und für das unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin die Möglichkeit der Anwendung besteht.
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