Einen Gewinn für die Chemikaliensicherheit sieht die „Bundesstelle Chemikalien“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Vor fünf Jahren trat die Verordnung mit dem Ziel in Kraft, Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser vor schädlichen Wirkungen durch Chemikalien zu schützen. Kernelemente von REACH sind die Registrierung, Evaluation (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung und Beschränkung) von Chemikalien.
Weiterhin verbessert REACH den Informationsfluss, damit Anwender und Nutzer, aber auch die Umwelt vor möglichen Gefährdungen durch Chemikalien geschützt werden. Zugleich nimmt REACH die Industrie bei der sicheren Verwendung von Chemikalien in die Verantwortung. Dazu müssen jedoch Informationen über die Eigenschaften der Chemikalien bekannt sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-10 |
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