Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Arbeitsschutz und Betriebssicherheit ist zeitaufwändig, kostet Kraft, Nerven und Geld und ist fehleranfällig. Gerichtsurteile hierzu gibt es wenige. Im Gegensatz zu Strafurteilen wird hier die Verantwortung sehr penibel geprüft. Lehrreich ist ein Verfahren aus Arnsberg, bei dem das OLG Hamm – sehr formalistisch – der Bezirksregierung und dem Amtsgericht zahlreiche Rechtsfehler vorwarf.
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