Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung insbesondere durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen – so lautet auch weiterhin der Auftrag des Ausschusses für Gefahrstoffe. Der AGS wurde – ebenso wie die anderen Arbeitsschutzausschüsse des BMAS: ABAS, ABS, AfAMed und ASTA – zum Jahr 2019 neu berufen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-31 |
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