Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber bzw. Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Was lässt sich § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 und der Rechtsprechung zu ihrer Auswahl, Bestellung und Rechtsstellung entnehmen? Damit befasst sich der nachfolgende Beitrag (Teil 1).
Welche Aufgaben und Pflichten den Sicherheitsbeauftragten im Einzelnen zukommen, wird in Ausgabe 10-2020 dargestellt (Teil 2). In Ausgabe 11-2020 geht es dann um ihre Verantwortung sowie um Haftungsrisiken (Teil 3).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-01 |
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