Nachdem im Jahr 1925 die erste Berufskrankheiten Verordnung in Deutschland erlassen wurde, hat sich die Zahl der gelisteten Berufskrankheiten vervielfacht. Dabei hat der Verordnungsgeber auch solche – aus heutiger Sicht obsolete – Berufskrankheiten wie das „Augenzittern der Bergleute“ in der Liste belassen. Eine Reform des Berufskrankheitenrechts wird seit langer Zeit diskutiert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.05.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-05-02 |
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