Zum 1. November 2005 wurden die beiden Gremien Strfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss fr Anlagensicherheit (TAA) beim Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Kommission fr Anlagensicherheit (KAS) zusammengelegt, die die Aufgaben dieser beiden Gremien im Wesentlichen fortsetzt. Die KAS ist gem 51a BImSchG ein Beratungsgremium der Bundesregierung zu Fragen der Anlagensicherheit und Strfallvorsorge. Ihre wesentliche Aufgabe ist, Mglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzuzeigen.
Sie schlgt darber hinaus dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln) unter Bercksichtigung der fr andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Fr die Bearbeitung zeitlich nicht begrenzter Aufgaben, wie Aufgaben aus der Umsetzung/ Weiterentwicklung der Seveso-Richtlinie, die Sammlung, Analyse und Bewertung von Ereignissen (Lessons learned), die unterhalb der Meldeschwelle nach Strfall V liegen sowie die Auswertung der Erfahrungsberichte der Sachverstndigen nach 29a BImSchG hat die KAS entsprechende Ausschsse eingerichtet. Zeitlich begrenzte Aufgaben werden durch entsprechende Arbeitskreise der KAS bearbeitet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.11.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-10-31 |
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