Schornsteinfeger/innen müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit häufig Innenbereiche/ Wohnbereiche betreten. Dabei finden die Sicherheitsschuhe nicht immer die Zustimmung der dort Wohnenden. Teilweise wurde deshalb der Zugang zu Räumen mit kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen verweigert. In Einzelfällen führte dies sogar zu Ersatzmaßnahmen der zuständigen Verwaltungsbehörde. In Reaktion darauf wurden verschiedenste Alternativen seitens der Fachhändler angeboten oder die Schornsteinfeger trafen Einzelabsprachen mit den betroffenen Kunden. Beide Ansätze sind sicherheitstechnisch sehr differenziert zu betrachten. Das Sachgebiet Fußschutz wurde zu regelkonformen Lösungen angefragt. Dazu wird in diesem Artikel berichtet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-01 |
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