Grundsätzlich ist festzustellen, dass zur Absicherung gefährlicher Alleinarbeiten Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) nach DIN VDE V 0825-1 geeignet sind. Die Überwachung mittels PNA von allein arbeitenden Personen, die gefährliche Arbeiten ausführen, wird in der DGUV Regel 112‐139 (bisherige BGR/GUV‐R 139) „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ beschrieben. Diese erläutert § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, § 4 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung und §§ 8 und 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1, bisher BGV/GUV-V A1).
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