Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Beide haben die Aufgabe, eigentliche Schutzmaßnahmen durch Beurteilungen zu begründen. Im vorliegendem Beitrag wird vorgeschlagen, den Begriff der individuellen Schutzmaßnahmen für solche Maßnahmen und Handlungen zu reservieren, die durch einen Bezug auf individuelle Merkmale einzelner Beschäftigter begründet werden. Kollektive Schutzmaßnahmen sind dagegen ausschließlich Maßnahmen, die mit einem Verweis auf Gefährdungen getroffen werden, die unabhängig von den Besonderheiten der dort beschäftigten Personen bestehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
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