Die Sicherheit der Mitarbeiter in Produktions- und auch Dienstleistungsbetrieben ist den letzten Jahren ein strategischer Erfolgsfaktor für Unternehmen geworden. Unfälle – vor allem mit Todesfolge – werden nicht nur zu einem tragischen Schicksal für alle Beteiligten, sondern nicht selten auch zu einem nicht mehr gut zu machenden Imageschaden für die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst. Die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen zum Schutz vor Unfällen ist somit eine selbstverständliche Aufgabe für jedes Unternehmen. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV), die von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen werden und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden, stellen die sicherheitsrelevante Grundlage für jedes Unternehmen dar. Insbesondere die Vorschrift im Umfeld von Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (BGV A3), bei denen erhöhtes Risiko für Unfälle mit Todesfolge besteht, ist dabei von zentraler Bedeutung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-04 |
Seiten 329 - 331
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