Die geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konnte 2013 ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Mit ihr wurde im Jahr 2002 erstmals eine Verordnung erlassen, die alle staatlichen Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zusammenfasst.
Dabei wurden, unter Einbeziehung der vorherigen Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) von 1997, die Bestimmungen der EG-Richtlinie 2009/104/ EG (konsolidierte Fassung der mehrfach geänderten Richtlinie 89/655/EWG von 1989) im Wesentlichen unverändert übernommen und in den Anhängen durch nationale Regelungen aus den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ergänzt. Die BetrSichV gilt für Arbeitsmittel aller Art, für einfache Werkzeuge, Geräte, Maschinen bis hin zu (technischen) Anlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
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