Die Geschichte des Laserschutzbeauftragten (LSB) hat eine lange Tradition - zumindest in Deutschland. Das Erfordernis der Bestellung und die Funktion eines LSB werden von den Fachleuten des Arbeitsschutzes auch mit einer relativ geringen Zahl von Arbeitsunfällen durch Überexposition einerseits und Auswirkungen indirekter Gefährdungen andererseits in Verbindung gebracht. Insofern hat sich der Laserschutzbeauftragte bewährt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-01 |
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