Die Bundesländer vollziehen das bundeseinheitliche Arbeitsschutzrecht als eigene Angelegenheit. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist hierbei das koordinierende Gremium der Bundesländer. Er hat, wie der Arbeitsschutz allgemein, ein sehr breites fachliches Arbeitsgebiet abzudecken: Von der Errichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bis hin zum Schutz vor ionisierender Strahlung, zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung und zum weiten Feld der Produktsicherheit/Marktüberwachung. Und diese Aufzählung ist keineswegs vollständig. Der LASI war daher schon immer von einer Flut von fachlichen Fragestellungen konfrontiert.
Vor diesem Hintergrund begann mit einem Beschluss der 81. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Jahre 2004 eine Initiative zur Bündelung der Kräfte und zur Straffung der Gremienarbeit. Dies war verbunden mit der Konzentration der Facharbeit ausschließlich auf strategische Fragen sowie auf Grundsatzfragen des Vollzugs. Dabei sollten die Länder durch die zuständigen Abteilungsleiter der Landesregierungen vertreten werden. Spezielle fachliche Themen sollten in nachgeordneten Arbeitsgruppen bearbeitet werden, denen dafür höhere Kompetenz gewährt wurde. Die im Folgenden vorgestellte neue Struktur ist der vorläufig letzte, abschließende Schritt auf dem skizzierten Wege. Die Neuausrichtung des LASI berücksichtigt die Erfahrungen der letzten zehn Jahre. Dabei wird u. a. auch angestrebt, sowohl die Zahl der Tagesordnungspunkte als auch der Sitzungen deutlich zu reduzieren.
sicher ist sicher/Arbeitsschutz aktuell wünscht dem LASI Erfolg bei dem schwierigen Ausgleich zwischen politischer Kompetenz und hohem fachlichen Wissen, wie das gerade bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) nötig sein wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-31 |
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