Die alte Arbeitsstättenverordnung von 1975 hatte sich bewährt. Sie wurde Vorbild für eine Europäische Richtlinie. Und da sie etwas in die Jahre gekommen war, kam sie nach einer Verjüngungskur eines Tages als neue Arbeitsstättenverordnung 2004 zurück. Das Staunen, oder war es manchmal sogar ein Entsetzen, war groß. Die Neufassung enthielt kaum noch konkrete Vorgaben bezüglich der Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsstätte. Sollte das gewohnte Recht nun nicht mehr gelten? Statt vieler Einzelvorgaben wurden Schutzziele formuliert. Es war von vornherein klar, dass beim Arbeiten mit der neuen Verordnung viele Fragen auftreten werden. Die LASI-Leitlinie LV 40 gibt eine Handlungsanleitung dazu. Übrigens: Wenn Ihnen die gewohnten Zahlenwerte fehlen, schauen Sie ruhig in die alte Verordnung. Als Regel der Technik kann sie auch weiterhin verwendet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-04 |
Seiten 410 - 413
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