Seit 1993 gilt in Deutschland ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest und asbesthaltige Materialien. Ausgenommen hiervon sind lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, Anlagen, Fahrzeugen und Maschinen, die asbesthaltige Bauteile oder Bestandteile enthalten. Derartige ASI-Arbeiten unterliegen einem streng regulierten Anforderungsprofil durch die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519, um Beschäftigte bei der Durchführung derartiger Tätigkeiten umfassend vor Asbestexpositionen zu schützen. In den Jahrzehnten vor dem Herstellungs- und Verwendungsverbot wurde Asbest als wichtiger Bestandteil in einer großen Anzahl von Bauprodukten verwendet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-05 |
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