Die Gefahrstoffverordnung definiert Arbeitsplatzgrenzwerte „für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.“
Die mit der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte erreichbare Sicherheit wird nur mit den Worten „im Allgemeinen“ grob umrissen. In Anlehnung an die üblichen statistischen Irrtumswahrscheinlichkeiten könnte man an 99 % oder 99,9 % Sicherheit denken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.12.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.