Geräte und Produkte können Personen an verschiedensten Orten und bei verschiedensten Tätigkeiten gefährden. Die Begründung zur Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung präzisiert das so:
„… Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft gelangen, (müssen) Anforderungen für ein hohes Niveau in Bezug auf den
– Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen,
– Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
– Verbraucher- und Umweltschutz und Sicherheit erfüllen, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass der
– freie Warenverkehr nicht über das … zulässige Maß hinaus eingeschränkt wird.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-09 |
Seiten 134 - 136
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