Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis zum Jahr 2020 um 35 % zu erhöhen (siehe Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, Kurztitel: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 28.Juli 2011, BGBl. I Nr. 42 S. 1634).
Dieses hochgesteckte Ziel ist nur zu erreichen, wenn für Windenergieanlagen „neue Aufstellungsräume “ erschlossen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-04 |
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